Gesetzentwurf

Bald mehr Rechte für PKV-Versicherte

Zahlt die Versicherung die Behandlung oder nicht? Künftig sollen Privatpatienten schneller eine Antwort darauf bekommen - so will es die Bundesregierung. Die Versicherer kündigen ihren Widerstand an.

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Privat: Die Bundesregierung will für die Versicherten mehr Rechte.

Privat: Die Bundesregierung will für die Versicherten mehr Rechte.

© dpa

BERLIN (sun). Privat Krankenversicherte sollen künftig mehr Rechte erhalten. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften aus dem Bundesjustizministerium abgenickt.

Somit können die PKV-Versicherten künftig bei ihrer privaten Krankenversicherung Auskunft darüber verlangen, ob diese die Kosten für eine geplante Behandlung übernimmt.

Dieser Anspruch bestehe allerdings nur dann, wenn die Behandlung voraussichtlich mehr als 2000 Euro kosten werde, hieß es aus dem Justizministerium.

Vor allem sollen die Versicherten schnell Klarheit erhalten: Die Versicherung müsse innerhalb von zwei Wochen antworten, so das Ministerium.

Halte die Versicherung sich nicht an diese Frist, werde angenommen, dass die Behandlung notwendig sei. Im Streitfall müsse der Versicherer beweisen, dass dies nicht der Fall sei.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung kritisierte die Zwei-Wochen-Frist scharf. Die Entscheidung zu fällen, ob eine Behandlung bezahlt werde oder nicht, dauere oft länger als zwei Wochen.

Keine Flucht aus Unisex-Tarifen

Oft fehlten Unterlagen wie Röntgenbilder. Das dürfe nicht dem Versicherer angelastet werden.

Eine weitere geplante Änderung des Gesetzes betrifft die Einsicht in Krankenunterlagen. PKV-Versicherte sollen künftig erleichterten Zugang zu Gutachten erhalten, die ihr Versicherer eingeholt hat, um seine Leistungspflicht zu prüfen.

Bislang ist das ausschließlich über einen Arzt oder über einen Rechtsanwalt möglich.

Als Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen zum 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife für neue Versicherungsverträge eingeführt werden.

Für diese Neuverträge soll künftig gelten, dass der Wechsel aus herkömmlichen Tarifen in Unisex-Tarife möglich bleibt.

Andersherum bleibt der Weg jedoch versperrt: Versicherte aus Unisex-Tarifen sollen nicht in herkömmliche Tarife wechseln können.

Das soll verhindern, dass diejenigen, für die der neue Unisex-Tarif teurer wird, sich höheren Prämien entziehen können. Damit kommt das Justizministerium einer entsprechenden Forderung des PKV-Verbandes nach.

Das Gesetz solle im Frühjahr 2013 in Kraft treten, sagte ein Ministeriumssprecher der "Ärzte Zeitung".

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