Hochwasser-Katastrophe

Barmer zahlt Flutopfern auch bei verspäteter Meldung Krankengeld

Das Krankengeld für Versicherte, die von der Flut betroffen sind, ist sicher, so die Barmer. Die Kasse zahlt auch dann weiter, wenn die AU derzeit nicht lückenlos nachgewiesen werden kann.

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Berlin. Die Barmer zahlt Opfern der Flutkatastrophe auch bei verspäteter Meldung das Krankengeld.

Wie die Krankenkasse am Donnerstag mitteilte, reiche es, wenn die Betroffenen glaubhaft machen könnten, dass sie durch die Auswirkungen der Flut an der rechtzeitigen Meldung ohne eigenes Verschulden gehindert worden sind. Dies sei etwa auch dann der Fall, wenn die Praxis der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes nicht erreichbar sei.

„Die Flutkatastrophe hat vielerorts die Infrastruktur massiv geschädigt. Dadurch kann es sein, dass erkrankte Versicherte gar nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos oder rechtzeitig nachzuweisen“, so Barmer-Chef Professor Christoph Straub. „Wir wollen den Betroffenen eine Sorge nehmen.“ (reh)

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