Bayerns Ärzte fordern neue Praxisformen

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FÜRTH (sto). Für die Zulassung neuer Praxisformen und Versorgungsstrukturen neben der Einzelpraxis hat sich der Bayerische Ärztetag in Fürth ausgesprochen.

Dabei müsse der Erhalt der Freiberuflichkeit ganz im Vordergrund stehen. Als Gegengewicht zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sollten auch fachübergreifende Gemeinschaftspraxen in der Rechtsform juristischer Personen, also als GmbH oder als AG, möglich sein, forderte der Ärztetag in einer Entschließung.

Dabei müsse sichergestellt sein, dass die in der Praxis tätigen Ärzte eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig handeln können und eine gewerbliche Tätigkeit ausgeschlossen ist.

Die Berufsausübungsgemeinschaft selbst müsse von einem Arzt geführt werden, der in der Gesellschaft tätig ist. Die Mehrheit müsse bei den in der Gesellschaft tätigen Ärzten liegen. Dritte dürfen nicht am Gewinn der Gesellschaft beteiligt sein.

Für jeden in der Gesellschaft tätigen Arzt müsse eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung bestehen, so die Bedingungen des Ärztetages. Zugleich forderten die Delegierten die KV Bayerns auf, die Bestrebungen "fördernd" zu unterstützen und alle von ihr geschaffenen bürokratischen Hindernisse abzubauen.

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