Kassenaufsicht

Behörde rügt Kassen für Umgang mit Widersprüchen

Bei vielen Widerspruchsverfahren werden GKV-Versicherte von ihrer Kasse hingehalten oder verunsichert, moniert das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Bonn. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, ehemals Bundesversicherungsamt) wirft den Kassen unter seiner Aufsicht Schlamperei im Umgang mit Widersprüchen von Versicherten vor.

In einem Rundschreiben pocht die Behörde „nachdrücklich auf die Versichertenrechte im Verwaltungsverfahren“. Bereits im Juni 2018 hatte das Amt die Kassen aufgefordert, die einschlägigen Vorschriften im Sozialgerichtsgesetz und im SGB X zu beachten. „Versicherte werden (...) dazu aufgefordert mitzuteilen, ob sie den Widerspruch aufrechterhalten wollen, obwohl kein neuer Sachverhalt vorliegt“, heißt es in dem BAS-Schreiben.

Oder aber Versicherte würden im Glauben gelassen, „die Ablehnung des Widerspruchs sei bereits beschlossene Sache“. Zudem moniert die Behörde, die Dauer von Widerspruchsverfahren nehme kontinuierlich zu.

Versicherte haben ein Recht auf raschen Rechtsschutz

Bereits im Mahnschreiben aus dem Jahr 2018 hatte die Bonner Behörde mehr Tempo im Umgang mit Widersprüchen verlangt. Es gehe darum, „Versicherten eine schnelle Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung zu stellen“.

Das gelte zumal in den Fällen, in denen die schnelle Entscheidung einer Kasse „als Voraussetzung für eine medizinische Hilfe des Versicherten gefordert ist“. Die Frist von maximal drei Monaten diene der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes, hieß es.

Auch Verfahrenstaktiken im Umgang mit Widersprüchen schiebt das BAS einen Riegel vor. So seien etwa Nachfragen der Kasse beim Versicherten ohne einen „relevanten Anlass“ unzulässig. Das gelte erst recht für mehrfache Nachfragen, die bei den Versicherten den Eindruck erwecken können, der „Widerspruch hätte keine Erfolgsaussichten und ‚müsse‘ zurückgenommen werden“.

Das BAS kündigt in dem Rundschreiben an, man werde bei Krankenkassen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsverfahren „vermehrt vor Ort prüfen“. Im vergangenen Jahr hat die Behörde laut ihrem Jahresbericht 3411 Beschwerden oder Eingaben von Krankenversicherten erhalten. Weitere 437 Beschwerden gingen in Bezug auf die Pflegekassen ein.

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