Todkranke Patienten

Behörde weist Sterbewillige konsequent ab

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bislang alle Anträge von schwerkranken Patienten, ein Medikament zur Selbsttötung erwerben zu dürfen, abgelehnt.

Seit März 2017 sind bei der Behörde insgesamt 129 Anträge eingegangen, teilt die Regierung auf eine Anfrage der FDP im Bundestag mit. 99 Anträge wurden abgelehnt, 19 Widersprüche zurückgewiesen.

Ein weiterer Widerspruch wurde zurückgezogen, ein weiteres Verfahren läuft noch. Sieben Klagen gegen BfArM-Bescheide sind noch beim Verwaltungsgericht Köln anhängig, die Verhandlungen sind für den November terminiert.

Am 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, das unheilbar Kranken in einer extremen Notlage die Erlaubnis nicht versagt werden dürfe, Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Die Bundesregierung indes verweist auf die Lebensschutzorientierung im Grundgesetz, sodass es nicht Aufgabe des Staates sein könne, eine Selbsttötung aktiv zu unterstützen.

Weitere Anträge eingegangen

Trotz der ablehnenden Bescheidpraxis sind seit Februar sieben weitere Anträge von Patienten eingegangen – insoweit sie bereits beschieden wurden, wiederum ohne Erfolg.

Bis Ende dieses Jahres wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu mehreren Verfassungsklagen gegen den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch erwartet.

Die Karlsruher Richter hatten sich bei der mündlichen Verhandlung kritisch mit den praktischen Problemen des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe auseinandergesetzt. Man werde den Handlungsbedarf, der sich aus dem Karlsruher Urteil ergibt, prüfen, wenn es vorliegt, so die Regierung. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entscheidung des Parlaments

Slowenien erlaubt assistierten Suizid für Schwerkranke

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen