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Rechengrößen

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bleibt wohl unverändert

Aktuell werden im Bundesarbeits- und Sozialministerium die Rechengrößen in der Sozialversicherung festgeklopft.

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Berlin. Die nächste Wahlperiode ist schon in Arbeit. Aktuell werden im Bundesarbeits- und Sozialministerium die Rechengrößen in der Sozialversicherung festgeklopft.

Zumindest für die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung soll sich gegenüber dem laufenden Jahr nichts ändern. Das hat die „Ärzte Zeitung“ aus gut informierten Kreisen erfahren.

Wenn dies so beschlossen würde, würde der Satz demnach wie im Jahr 2021 bei 4837,50 Euro im Monat liegen. Hintergrund ist ausgerechnet ein Corona-Effekt.

Die Rechengrößen werden jedes Jahr entsprechend der Steigerungsrate der Bruttoentgelte in Deutschland ermittelt. Das zuständige Ministerium geht wohl von einer leicht negativen Entwicklung dieses Wertes von minus 0,15 Prozent im Jahr 2020 aus. Die BBG bliebe somit stabil. (af)

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