Berufspolitik

Belegärzte – die neue Brücke zwischen Klinik und Praxis

Die intersektorale Vernetzung wird auch in der neuen Legislaturperiode auf der Agenda stehen. Die KBV geht mit der Stärkung des Belegarztwesens in die Offensive.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Hausärzte als Belegärzte. Vor allem in der stationären geriatrischen Versorgung kann sich die KBV dieses Modell künftig vorstellen.

Hausärzte als Belegärzte. Vor allem in der stationären geriatrischen Versorgung kann sich die KBV dieses Modell künftig vorstellen.

© zinkevych / stock.adobe.com

BERLIN. Angesichts zu vieler kleiner und unrentabler Krankenhäuser sieht die KBV ein starkes Wachstumspotenzial für die ambulante Versorgung und die Vernetzung zwischen Vertragsärzten und Kliniken. Der Weg dazu soll über eine Reanimierung des Belegarztwesens führen, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel am Freitag bei den 18. Berliner Gesundheitsgesprächen.

Kriedel sieht dabei auch eine neue Aufgabe von Hausärzten: Sie könnten belegärztliche Funktionen übernehmen, primär in der stationären geriatrischen Versorgung. In Frage kommen dabei beispielsweise Krankenhäuser, die nach dem Krankenhausstrukturgesetz in Versorgungszentren umgewandelt werden und dafür auch Mittel aus dem Strukturfonds erhalten.

Weitreichende Forderungen

Die KBV verbindet dies allerdings mit einigen konkreten, teils weitreichenden Forderungen, die sie jetzt auch in die bevorstehenden Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag von Union, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einbringen werde:

  • Für neue ärztliche Leistungen müsse der Erlaubnisvorbehalt des Gemeinsamen Bundesausschusses zugunsten eines Verbotsvorbehalts aufgegeben werden. In Bezug auf Innovationen werden damit faire Wettbewerbsverhältnisse zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten hergestellt.
  • Der Einheitliche Bewertungsmaßstab müsse um Leistungen der Kooperationsärzte erweitert werden. Dies sei vor allem dann notwendig, wenn Hauptabteilungen von Kliniken schließen und zu belegärztlichen Einrichtungen umgewidmet werden.
  • Kassenärztliche Vereinigungen müssten eine Gründungskompetenz für Medizinische Versorgungszentren erhalten, zumindest dann, wenn es regionale Versorgungsengpässe gebe.
  • Ferner müssten KVen ein Mitspracherecht bei der Krankenhausbedarfsplanung bekommen. Zumindest bei ambulant-stationär gemischten Versorgungsformen, etwa bei Umwidmung eines Krankenhauses, müssten dann auch Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds zur Verfügung stehen.

Weniger freiberufliche Ärzte

Eine eher langsame und kontinuierliche Weiterentwicklung der Strukturen erwartet der Vizepräsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Professor Michael Philippi. Vertragsärzte auch in Einzelpraxen oder kleinen Strukturen werden seiner Auffassung nach eine tragende Säule der Versorgung bleiben.

Es werde für die niedergelassenen Ärzte "keine Apokalypse" geben, wie sie teils bei der Einführung der Medizinischen Versorgungszentren 2004 befürchtet worden war. Die inzwischen rund 2000 MVZ haben nach seinen Angaben eine durchschnittliche Größe von sechs Ärzten. Die Furcht vor einer Industrialisierung der Medizin und einer Kommerzialisierung durch Investoren habe sich als unbegründet erwiesen.

Die Bereitschaft, sich als freiberuflicher Arzt niederzulassen und unternehmerische Verantwortung zu übernehmen, werde weiter zurückgehen. Ursächlich dafür seien nicht nur der Wunsch nach Work-Life-Balance oder Furcht vor Verschuldung, sondern auch erhöhte Anforderungen an die Management-Qualifikation einer komplexer werdenden Versorgung.

Ähnliche Entwicklungen gebe es bei Rechtsanwälten und Steuerberatern – das Gesundheitswesen bilde da keine Ausnahme.

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