Beratung zur Verfügung ist als IGel abrechenbar

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (fuh). Die ärztliche Beratungsleistung beim Erstellen von Patientenverfügungen kann vom Arzt als IGeL-Leistung privat liquidiert werden. Darauf hat die Bezirksärztekammer Nordbaden hingewiesen.

Eine medizinische Beratung zu Patientenverfügungen auf Wunsch des Patienten gehört nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Vergütungsregelung war bei den Beratungen für das Patientenverfügungsgesetz zunächst zwar geplant, aber dann doch verworfen worden. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat diese Entscheidung wiederholt heftig kritisiert.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hochrisikoerkrankungen im Visier

Die gängigsten Diagnosefehler in der Notfallambulanz

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung