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Beratung zur Verfügung ist als IGel abrechenbar

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NEU-ISENBURG (fuh). Die ärztliche Beratungsleistung beim Erstellen von Patientenverfügungen kann vom Arzt als IGeL-Leistung privat liquidiert werden. Darauf hat die Bezirksärztekammer Nordbaden hingewiesen.

Eine medizinische Beratung zu Patientenverfügungen auf Wunsch des Patienten gehört nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Vergütungsregelung war bei den Beratungen für das Patientenverfügungsgesetz zunächst zwar geplant, aber dann doch verworfen worden. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat diese Entscheidung wiederholt heftig kritisiert.

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