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Berlin: Neue Richtgrößen für Heilmittel

BERLIN (ami). Die KV Berlin hat nach einer Rüge des Sozialgerichts ihre Richtgrößenvereinbarungen für Heilmittelverordnungen rückwirkend geändert.

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Problematisch war die Regelung für die Berechnung der Heilmittel-Richtgrößen in fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren. Dort wurde für Ärzte ohne Richtgröße, zum Beispiel Hautärzte, die durchschnittliche Richtgröße der übrigen Ärzte der Praxis zu Grunde gelegt.

Sind diese Ärzte in Einzelpraxen tätig, gilt für sie keine Richtgröße. Das hat das Sozialgericht Berlin als Ungleichbehandlung gerügt, wie KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke der Vertreterversammlung mitteilte.

Nun werden die Regelungen der Arzneimittel-Richtgrößenvereinbarung für Heilmittel übernommen. Dort gilt, dass in Gemeinschaftspraxen und MVZ die Verordnungen und Fälle von Fachgruppen, die keine Richtgrößen haben, nicht berücksichtigt und von den Gesamtverordnungskosten abgezogen werden.

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