Berliner Ärzte wollen sonntags arbeiten, dürfen aber nicht

Rund 60 Ärzte in Berlin bieten ihren berufstätigen Patienten mit Praxisöffnungszeiten am Sonntag einen besonderen Service. Die KV begrüßt das. Doch die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung hält es für rechtswidrig.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Viele Patienten würde es freuen, wenn sie auch sonntags zum Arzt gehen könnten. Die Berliner Gesundheitssenatsverwaltung verbietet dies aber.

Viele Patienten würde es freuen, wenn sie auch sonntags zum Arzt gehen könnten. Die Berliner Gesundheitssenatsverwaltung verbietet dies aber.

© Foto: ill/sth

BERLIN. Die Behörde hat die KV in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass auch für die Arztpraxen in der Stadt das Verbot der Sonntagsarbeit gelte. Sie würden nicht unter die Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes fallen, die erlauben, dass Angestellte an Sonn- und Feiertagen in Not- und Rettungsdiensten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen tätig werden dürfen. Als "andere Einrichtungen" im Sinne des Arbeitszeitgesetzes seien zwar Kinderheime, Seniorenheime, Sozialstationen und Frauenhäuser, aber nicht Arztpraxen zu verstehen.

Ärzte und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Berlin dürfen demnach am Sonntag keine Angestellten einsetzen. Reguläre Sprechstunden mit Helferin, Methadonabgabe durch Hilfspersonal oder Hausbesuche durch angestellte Ärzte - dieser Service ist damit ausdrücklich verboten. "Viele niedergelassene Ärzte verstehen sich als moderne Dienstleister für ihre Patienten und bieten zunehmend auch Sprechstunden an den Wochenenden an. Während dieser Trend im Einzelhandel durch eine Änderung des Ladenschlussgesetzes längst berücksichtigt wurde, wird die Erweiterung des Angebotes ambulanter medizinischer Leistungen durch das Arbeitszeitgesetz eingeschränkt", so die Berliner KV-Chefin Dr. Angelika Prehn. Die KV hat nun mit einem Schreiben an die Senatsgesundheitsverwaltung darauf hingewirkt, dass Arztpraxen unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes eingeordnet werden.

Sollte die Behörde dafür keinen Spielraum sehen, müsse sich der Senat für eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes einsetzen, fordert Prehn. Eine Sprecherin der Behörde sagte, das Schreiben habe wichtige Hinweise enthalten. Man werde sich den Vorgang noch einmal ansehen.

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