Ärztetag

Berufsordnung an vier Stellen geändert

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FRANKFURT/MAIN. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben an vier Stellen die (Muster-)Berufsordnung geändert.

So müssen Ärzte künftig Patienten auf deren Verlangen Einsicht in die Dokumentation ihrer Behandlung gewähren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dem "erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte des Arztes oder Dritter entgegenstehen", heißt es nun im Paragraf 10 Absatz 2. Diese Änderung hat sich aus dem Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 ergeben.

Außerdem wurde die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft geändert. Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen.

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Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft darf jedoch nicht auf Zuweisung von Patienten ausgerichtet sein. Der Bundesgerichtshof hatte die entsprechende Regelung der baden-württembergische Berufsordnung als verfassungswidrig verworfen.

Außerdem wird die Bestimmung zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und der Vertretungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. (bee)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 15.05.201508:05 Uhr

Das mit dem Zuweisungsverbot hab ich noch nicht so ganz verstanden.

Muss nun der Gynäkologe den Blinddarm operieren?

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