Besitz von Cannabis bleibt weiter strafbar

BERLIN (bee). Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken unterstrichen, dass der Besitz, Erwerb sowie Anbau von Cannabis weiterhin grundsätzlich strafbar ist.

Veröffentlicht:

Als Begründung sieht die Regierung vor allem den Schutz der Gesundheit. Die Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion wollten auch wissen, ob "wissenschaftlich nachvollziehbare" Grenzwerte für die erlaubte Cannabis-Menge im Straßenverkehr festgesetzt werden sollen.

Dafür verweist die Regierung auf eine Studie der EU-Kommission, die Grenzwerte für illegale Drogen im Straßenverkehr festsetzen will.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Kommentar zur „Finanz-Kommission Gesundheit“

Kommissionitis: Nina Warken auf Lauterbach-Kurs

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?