GBA

Bestandsmarktaufruf läuft vorerst weiter

Der GBA führt den Bestandsmarktaufruf fort und stellt sich darauf ein, ihn zu beenden.

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat fünf Gruppen von vor 2011 in den Markt gekommenen Wirkstoffen mit Patentschutz zur Nutzenbewertung aufgerufen.

Erstmals würden mit Azacitidin, Histamin, Temsirolimus, Trabectedin und Lenalomid auch Arzneien zur Behandlung seltener Leiden in die Bestandsmarktbewertung einbezogen, teilte GBA-Chef Hecken am Donnerstag nach der Sitzung mit.

Hecken stellte klar, dass der GBA die Bestandsmarktbewertung erst beenden könne, wenn Rechtsklarheit herrsche. "Erst wenn ein Kabinettsbeschluss vorliegt, werden wir die Bestandsmarktbewertungen aussetzen," kündigte Hecken an.

Danach könnten sowohl die am Donnerstag beschlossenen als auch die seit April laufenden Verfahren ruhend gestellt werden. Für den weiterhin vorgesehenen Wettbewerbsaufruf wünsche er sich vom Gesetzgeber klare Definitionen.

Umweg über den Wettbewerbsaufruf

Hecken bezog sich damit auf die Absichten von Union und SPD, den in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) installierten Bestandsmarktaufruf zu beenden, nicht aber den Wettbewerbsaufruf.

Nach der bisherigen Lesart der Beschlüsse in der AG Gesundheit der Koalitionsverhandlungen würde allerdings nur ein Teil der Nutzenbewertungen älterer Wirkstoffe eingestellt.

Für Arzneien, die mit neuen Medikamenten im Wettbewerb stehen, die sich der frühen Nutzenbewertung stellen mussten, soll dies vorerst nicht gelten.

Beim Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) sieht man die Regelung, die unter anderem als Kompensation für die Verlängerung von Zwangsrabatt und Preismoratorium gedacht war, kritisch.

Auf dem Umweg über den Wettbewerbsaufruf könne praktisch der gesamte Bestandsmarktaufruf erhalten bleiben, warnte vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer.

Die Aufrufkriterien könnten sich ändern

Eine Vertreterin der KBV hielt dagegen. Vertragsärzte müssten davon ausgehen können, dass für ein Medikament ein wirtschaftlicher Preis verhandelt worden sei, sagte Dr. Sybille Steiner. Deshalb bleibe der Wettbewerbsaufruf wichtig.

Bleibe es beim Wettbewerbsaufruf, könnten sich die Aufrufkriterien ändern. Entscheidend könne dann die differenzialtherapeutische Entscheidung werden, vor der die Ärzte ständen, sagte Dr. Antje Haas vom GKV-Spitzenverband.

Für eine Beibehaltung des Bestandsmarktaufrufs sprach sich Patientenvertreterin Dr. Ines Verspohl aus. Es bleibe wünschenswert zu erfahren, welches Medikament besser wirke und welche Nebenwirkungen auftreten könnten, sagte Verspohl. (af)

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