Bis zu welchem Zeitpunkt ist ein Schwangerschaftsabbruch legal?

Das US-Gesundheitswesen ist auch in diesem Jahr Thema beim Hauptstadtkongress. Besonders heftig gestritten wird dort derzeit wieder um das Recht auf Abtreibung.

Von Claudia Pieper Veröffentlicht:
Immer und überall in den Vereinigten Staaten mit viel Energie aktiv: Abtreibungsgegner.

Immer und überall in den Vereinigten Staaten mit viel Energie aktiv: Abtreibungsgegner.

© imago/imagebroke

BERLIN. Abtreibung - das ist in den USA nach wie vor ein politisch heißes Eisen. Dass der oberste Gerichtshof vor gut 38 Jahren den Schwangerschaftsabbruch für legal erklärte, hat dem Kampf zwischen "Pro Life" und "Pro Choice" keinen Abbruch getan.

Statt auf der nationalen Bühne spielen sich die meisten Scharmützel allerdings auf Bundesstaatsebene ab. Gerade geht eine neue Welle von Gesetzen durch die Staaten, die den Zugang zur Abtreibung einschränken.

Im November 2010 hatten Abtreibungsgegner Grund zum Jubeln: Bei den Kongresswahlen wurden so viele konservative Abgeordnete in die Bundesstaatsparlamente und -regierungen gewählt, dass Gesetzentwürfe mit "Pro Life"-Fokus plötzlich gute Verabschiedungschancen hatten - zusätzlich gekrönt von der deutlich verbesserten Aussicht, vom jeweiligen Gouverneur unterschrieben zu werden.

Seit den Wahlen dominieren die Republikaner in 26 Bundesstaaten beide Parlamentskammern; 29 Gouverneure gelten als "anti-choice" oder abtreibungsfeindlich.

Zugang zu Abtreibung begrenzen

Vor diesem Hintergrund spielt sich die derzeitige legislative Attacke ab, die in Dutzenden von Bundesstaaten ausgetragen wird. In den meisten der 362 Gesetzentwürfe geht es offiziell nicht darum, Abtreibung illegal zu machen, sondern ihren Zugang zu begrenzen.

Dabei sind besonders folgende Vorstöße von Bedeutung: Es geht um eine Begrenzung der Zeit, in der ein Schwangerschaftsabbruch legal vorgenommen werden kann. In der Vergangenheit bewegte sich die Zeitgrenze um das Konzept der Lebensfähigkeit ("viability"). Die derzeitige Welle der Gesetzentwürfe orientiert sich teilweise an neuen Konzepten.

Nebraska verabschiedete zum Beispiel im vergangenen Jahr ein Gesetz, das eine Abtreibung in der Regel nur bis zur zwanzigsten Schwangerschaftswoche erlaubt - mit der Begründung, dass der Fötus dann Schmerz empfinden könne. Laut Guttmacher Institute hat es in diesem Jahr in 17 Bundesstaaten ähnliche Entwürfe gegeben. In Idaho, Kansas und Oklahoma sind sie bereits Gesetz geworden.

Ein Gesetzentwurf in Ohio entfernt sich noch weiter vom Konzept der Lebensfähigkeit: Der sogenannte "Heartbeat"-Entwurf würde eine Abtreibung verbieten, sobald der Herzschlag des Fötus feststellbar ist - also potenziell schon 18 bis 24 Tage nach der Empfängnis.

Selbst im Lager der Abtreibungsgegner ist man sich nicht einig über den "Herzschlag"-Entwurf, doch einige der voraussichtlichen, konservativen Präsidentschaftskandidaten, wie Mike Huckabee und Newt Gingrich, haben sich bereits öffentlich hinter den umstrittenen Vorstoß gestellt.

13 Bundesstaaten diskutieren Gesetzentwürfe

In 13 Bundesstaaten werden derzeit Gesetzentwürfe diskutiert, die vorschreiben, Schwangere einem Ultraschall zu unterziehen, bevor ein Abbruch vorgenommen werden kann. In einigen Staaten müssten sich die Betroffenen das Ultraschallbild ansehen und den Fötus beschreiben lassen, in anderen könnten sie dies ablehnen.

Andere Entwürfe verpflichten Frauen zu einer Beratung und Bedenkzeit vor dem Schwangerschaftsabbruch. Aufsehen hat hier insbesondere South Dakota erregt, wo der Gouverneur vor kurzem ein solches Gesetz unterschrieben hat.

Gegner des Gesetzes hatten gewarnt, dass die Regelung die Grenze des emotional und materiell Zumutbaren überschreite: Da es in South Dakota nur eine Abtreibungsklinik gibt und der Arzt lediglich einmal pro Woche aus einem anderen Bundesstaat einfliegt, bedeutet das für betroffene Schwangere entweder einen über einwöchigen Hotelaufenthalt oder eine zweite, oft mehrstündige Reise.

Eine weitere Option ist das Abdrehen des Geldhahns. Allein im ersten Quartal des Jahres wurden in 23 Staaten Gesetzentwürfe vorgestellt, die sich um die finanzielle Abdeckung von Schwangerschaftsabbrüchen drehen. Nicht nur den öffentlichen Geldhahn wollen Abtreibungsgegner abdrehen, sondern auch den privaten: In elf Bundesstaaten wird ein Verbot für Privatversicherungen diskutiert, Abtreibungen zu finanzieren - mit Ausnahmen bei medizinischer und kriminologischer Indikation.

"Pro Choice" wehrt sich bislang nicht vor Gericht

Manche sind überrascht, dass sich die "Pro Choice"-Bewegung bislang vor Gericht nicht gegen mehr der Vorstöße wehrt. Viele halten zum Beispiel die neuen Gesetze für verfassungswidrig, die statt der Lebensfähigkeit die Schmerzfähigkeit des Fötus in den Mittelpunkt rücken.

Danach befragt, sagte die Vorsitzende der "Pro Choice"-Organisation Center for Reproductive Rights, Nancy Northrup, dass die betreffenden Gesetze eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Abtreibungen beträfen.

So würden z.B. in Kansas 343 der 2007 vorgenommenen 10806 Abtreibungen unter das neue Gesetz fallen. Northrup sagte zu "Politico", ihre Organisation lasse sich nicht auf solche relativ unbedeutenden Schlachtfelder locken.

Falls sich die "Pro Choice"-Bewegung doch entscheidet, diverse Gesetze anzufechten, ist keineswegs sicher, wie der oberste Gerichtshof diesmal entscheiden würde: Der als Zünglein an der Wage geltende Richter Anthony Kennedy hatte sich bei der letzten einschlägigen Entscheidung nicht auf die Seite von "Pro Choice" gestellt, sondern gesagt: "Bundesstaaten haben ein (gerechtfertigtes) Interesse daran, (…) medizinische Prozeduren zu verbieten, die die Ärzteschaft oder Gesellschaft als Ganzes dem Leben gegenüber unsensibel (…) machen - einschließlich dem ungeborenen Leben".

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