Hausarztvertrag

Bosch BKK zahlt 40 Euro im Jahr

Nachdem die Praxisgebühr gefallen ist, suchen die Krankenkassen neue Anreize für ihre Hausarztverträge. Die Bosch BKK hat einen gefunden.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Die Bosch BKK zahlt ihren Versicherten, die am Hausarztprogramm teilnehmen, künftig einen jährlichen Bonus von 40 Euro.

Damit reagiert die Kasse auf den Wegfall der Praxisgebühr: Teilnehmer waren bisher von der Zehn-Euro-Gebühr befreit. Nach dem Wegfall dieses Vorteils möchte die Kasse mit dem Teilnahmebonus den Anreiz zur Teilnahme erhalten, erläutert Sonja Feihle, Bosch BKK-Sprecherin, den Schritt.

Der Betrag werde rückwirkend zum Jahresende ausgezahlt und hänge nicht davon ab, wie häufig ein Versicherter im Jahr einen Arzt aufgesucht hat. Das Bundesversicherungsamt habe das Bonusprogramm genehmigt, berichtet Feihle.

Rund ein Drittel der 200.000 Versicherten nähmen an dem Hausarztprogramm teil, so die Kasse. Zudem ist die Bosch BKK auch Vertragspartner der Facharztverträge, die von der AOK Baden-Württemberg und mehreren Facharztverbänden aufgelegt worden sind.

Den Teilnehmerbonus bezeichnet die Bosch BKK künftig als "Bonusprogramm Hausarzt", "weil der Hausarzt für uns im Mittelpunkt einer effizienten Patientenversorgung steht", so Kassen-Vorstand Bernhard Mohr. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?