Brandenburg streicht Hilfe für Mangelregionen

POTSDAM (ami). Ärzte, die sich in unterversorgten Regionen Brandenburgs niederlassen wollen, können im Jahr 2012 vorerst nicht mit Investitionshilfen und Sicherstellungszuschlägen rechnen. Ursache ist das Versorgungsstrukturgesetz.

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Unter Verweis auf das Gesetz haben die Krankenkassen im Landesausschuss Brandenburg eine Fortführung der mit der KV Brandenburg (KVBB) bereits vereinbarten Finanzhilfen für Niederlassungswillige abgelehnt. Ab Januar 2012 sind deshalb zunächst keine neuen Anträge auf die Leistungen mehr möglich.

Das teilte KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming der Vertreterversammlung mit. Er geht davon aus, dass zumindest im ersten Quartal 2012 "nicht sehr viel Strukturförderung" möglich sein werde, weil die Umsetzung der Richtlinien im Gesetz etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für Januar sei nun eine Sondersitzung des Landesausschusses anberaumt, in der über die neuen Fördermaßnahmen beraten werden soll, kündigte der KVBB-Chef an.

Hilfen künftig aus dem Strukturfonds

Gesetzlich vorgesehen ist ein Strukturfonds von Kassen und KVen zur Förderung der ambulanten Arzttätigkeit in unterversorgten Gebieten.

Der Fonds wird laut Versorgungsgesetz von allen Krankenkassen mit einem zusätzlichen Ausgabenbetrag von 0,1 Prozent der Gesamtvergütung finanziert.

An der Finanzbeteiligung der Ärzte ändert sich nach KVBB-Angaben dadurch nichts. "Ärzte zahlen bei beiden Varianten 50 Prozent der Gelder", so Helming.

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