Juristisches Gutachten vorgestellt

Brandenburger Gesundheits-Volksinitiative könnte unzulässig sein

Die von den Freien Wählern maßgeblich vorangetriebene Initiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten“ begegnet juristischen Bedenken, so der Beratungsdienst im Landtag Brandenburg.

Veröffentlicht:
Jan Redmann, Fraktionschef der CDU im Landtag Brandenburg, kündigte an, sich mit den Gutachten zur Volksinitiative erst auseinanderzusetzen zu wollen.

Jan Redmann, Fraktionschef der CDU im Landtag Brandenburg, kündigte an, sich mit den Gutachten zur Volksinitiative erst auseinanderzusetzen zu wollen.

© Soeren Stache/dpa

Potsdam. Brandenburgs Regierungskoalition plant offenbar, die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten“ als „unzulässig“ abzulehnen. Die Initiative, die maßgeblich von BVB/Freie Wähler vorangetrieben wurde, hatte im Mai die für einen Erfolg nötigen 20.000 Unterschriften erreicht: Insgesamt reichten die Initiatoren 26.222 Unterschriften bei der Landtagspräsidentin ein. Diese könnten nun umsonst gewesen sein.

Wird eine erfolgreiche Volksinitiative vom Landtag zurückgewiesen, besteht normalerweise die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten, für das dann rund 80.000 Unterschriften erforderlich sind. Das setzt aber zwingend die Zulässigkeit der Initiative voraus.

Budke: Formal zulässig, inhaltlich aber nicht

„Der Hauptausschuss hat ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben“, sagte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Petra Budke, am Dienstag bei der wöchentlichen Pressekonferenz ihrer Fraktion. „Daraus ist ersichtlich, dass die Volksinitiative formal zulässig ist, inhaltlich aber nicht.“

Die Initiative hatte unter anderem einen Krankenhaus-Rettungsfonds, eine vollständige Übernahme der Ausbildungskosten für nichtärztliche Praxisassistenten, 35 weitere Landärztestipendien pro Jahr sowie eine deutliche Erhöhung der Fördergelder für die Neugründung und Übernahme von Praxen in unterversorgten Regionen gefordert. Damit verstieß sie nach Auffassung des Gutachtens aber gegen das sogenannte Koppelungsverbot.

Die Initiative habe Forderungen gebündelt, „die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen, kein klar definiertes Rechtsgebiet bilden, sowie jeweils getrennt zur Abstimmung gestellt und Inhalt je eigenständiger Gesetze werden könnten“, heißt es in einer Zusammenfassung. „Sie hängen auch nicht derart innerlich zusammen, dass sie eine Einheit der Materie bilden können.“ Ferner verstoße die Initiative gegen den Bestimmtheitsvorsatz.

Forderung: Volksinitiativen vorab auf Zulässigkeit prüfen?

Vertreter der Volksinitiative kündigten an, sich erst am Mittwoch äußern zu wollen. Auch CDU-Fraktionschef Jan Redmann sprach davon, sich zunächst mit beiden Gutachten auseinandersetzen zu wollen. Dagegen forderte Budke am Dienstag bereits politische Konsequenzen. „Das heißt, dass es künftig nötig ist, solche Volksinitiativen vor dem Sammeln der Unterschriften verbindlich auf Zulässigkeit zu prüfen“, sagte Budke. Solche Vorgaben gebe es bislang nur auf kommunaler Ebene.

Allerdings hatten die Freien Wähler ein eigenes Gutachten zur Volksinitiative in Auftrag gegeben. Es war zu dem Schluss gekommen, dass die Volksinitiative rechtlich zulässig ist. (lass)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!