Vor Einigung

Bund-Länder-AG will Kliniklandschaft umbauen

Bund und Länder haben sich in ihrer Arbeitsgruppe zur Klinikreform wohl geeinigt, die Kliniken regional neu aufzustellen. Unklar ist noch, woher das Geld dafür kommt.

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Neue Strukturen sollen nicht nur wie hier an der Charite in Berlin geschaffen werden, wenn es nach der Bund-Länder-AG geht.

Neue Strukturen sollen nicht nur wie hier an der Charite in Berlin geschaffen werden, wenn es nach der Bund-Länder-AG geht.

© Soeren Stache/dpa

BERLIN. Neues aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausfinanzierung: Über die Auflage eines Umstrukturierungsprogramms für den stationären Sektor scheint zwischen Bund und Ländern weitgehende Einigkeit zu herrschen.

Ein Strukturfonds solle künftig die Bündelung von planbaren Leistungen wie Wirbelsäulen-Operationen, Hüft-und Knie-TEPs an dafür technisch und personell gut ausgestatteten Standorten, den Rückbau von Krankenhäusern zu Häusern der Grund- und Notfallversorgung und die Umwidmung von nicht rentablen Kliniken zu ambulanten und kombinierten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen finanzieren.

Das haben Teilnehmer an einer vom GKV-Spitzenverband ausgerichteten Diskussionsrunde am Dienstagabend in Berlin bestätigt.

Wie der Fonds gefüllt werden soll, scheint noch umstritten zu sein. Das Geld sollten Bund, Länder und die Kassen gemeinsam bereitstellen, forderte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Dieser Punkt müsse in der abschließenden Verhandlungsrunde der Bund-Länder-AG diskutiert werden.

Prüfer-Storcks verwies auf das von der Regierung ins Auge gefasste Konjunkturprogramm: "Warum sollte das Geld nur für Straßenbau eingesetzt werden. Das könnte man auch nutzen für einen Beitrag des Bundes für ein Krankenhausumstrukturierungsprogramm", sagte die Vertreterin der SPD-geführten Länder in der Arbeitsgruppe. Sie kündigte die Bereitschaft der Länder an, sich an einem solchen Fonds zu beteiligen.

Für den krankenhauspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Lothar Riebsamen (CDU), ist eine Beteiligung des Bundes an einem solchen Fonds jedoch ein Unding. Man solle an den Grundlagen der dualen Finanzierung nicht rütteln, sagte der Abgeordnete aus dem Bodenseekreis. Investitionen in die Krankenhäuser und die Planung seien Ländersache.

Schon bei der Vorstellung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Frühjahr hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) deutlich gemacht, dass die Verhandlungen nicht mit dem Ziel geführt würden, die Länder aus ihrer Verantwortung für die Investitionsfinanzierung zu entlassen.

Kassen würden Abbau von Überkapazitäten finanzieren

GKV-Spitzenverbands-Vize, Johann-Magnus von Stackelberg, kündigte für die Kassen die Bereitschaft an, Geld in den Abbau von Überkapazitäten zu stecken, auch über einen Restrukturierungsfonds. Die Kassen könnten auch Investitionskosten tragen, nicht aber Überkapazitäten finanzieren.

Eine qualitätsorientierte Vergütung müsse Konsequenzen in Form von Sanktionen für die Krankenhäuser haben. Um zu verhindern, dass alle alles machten, sollten in qualitätskritischen Bereichen verbindliche Personalschlüssel vorgegeben werden.

Der Umbau des stationären Sektors hängt eng mit einer allgemeinen Qualitätsdebatte zusammen. So diskutiert die Bund-Länder-AG auch darüber, wie Mindestmengen gerichtsfest vorgegeben und Personalschlüssel durchgesetzt werden können. Daran hänge die Patientensicherheit, betonte Prüfer-Storcks.

Die Gruppe verhandelt hinter geschlossenen Türen. Längst gibt es Spekulationen darüber, ob die angekündigte umfassende Reform des stationären Sektors so umgesetzt werden kann, wie sie im Koalitionsvertrag steht.

"Es hakt nicht", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis. Es werde in wichtigen Punkten eine Vereinbarung geben. Diese Zuversicht sei kein Zweckoptimismus, sagte Mattheis.

Prüfer-Storcks gab sich eher sybillinisch. Für die Endrunde gebe es noch ein paar schwierige Fragen zu beantworten. "Es ist nichts vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist. Also, alles ist noch möglich", sagte die Gesundheitssenatorin. Es bleibe alles offen, bevor nicht alles konsentiert sei.

Dazu passt eine Nachricht aus Thüringen: Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag haben die künftigen Regierungsparteien den Krankenhäusern im Land vorsorglich einen Bestandsschutz eingeräumt. (af)

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