Bundesgerichtshof urteilt über passive Sterbehilfe

KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 2. Juni grundlegende Fragen der passiven Sterbehilfe.

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Im Fall des Münchner Medizinrechtlers Wolfgang Putz kündigten die Karlsruher Bundesrichter bereits im Vorfeld eine Grundsatzentscheidung zum Abbruch der Behandlung eines unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten an.

Im Streitfall lag die Kranke nach einer Hirnblutung viereinhalb Jahre im Wachkoma. Nach vorausgehenden Erklärungen war es unumstritten ihr Wille, in solch einer Situation zu sterben. Auch ihr Arzt hielt eine künstliche Ernährung nicht mehr für medizinisch indiziert. Das Heim stimmte schließlich zu, dass die Tochter die künstliche Ernährung beenden darf, machte einen Tag später aber einen Rückzieher. Um die Wiederaufnahme der Ernährung zu verhindern, schnitt die Tochter auf den telefonischen Rat ihres Anwalts den Schlauch der Magensonde direkt oberhalb der Bauchdecke durch. In einem Krankenhaus wurde noch eine neue Sonde gelegt; die Mutter starb dennoch eine Woche später aus anderen Gründen. In der Vorinstanz wertete das Landgericht Fulda das Verhalten von Tochter und Anwalt als "rechtswidrigen versuchten Totschlag". Die Tochter sprach es dennoch frei, weil sie sich auf ihren Anwalt habe verlassen dürfen. Den Anwalt verurteilte es zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten.

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