Empfehlungspapier des Bundesgesundheitsministeriums

Lauterbach will Homöopathie als Satzungsleistung streichen

Laut Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach sollen Krankenkassen Homöopathie als Satzungsleistung nicht mehr anbieten können. Es fehle die wissenschaftliche Evidenz für die Behandlungen.

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Ein homöopathisches Globuli liegt auf einer Fingerkuppe

Ein homöopathisches Globuli liegt auf einer Fingerkuppe: Patienten sollen Plänen zufolge Homöopathie künftig nur noch über Zusatzversicherungen bekommen.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen streichen. „Die Homöopathie ist eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstandes erbringt“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag vor Journalisten in Berlin. Deshalb solle eine solche Leistung auch nicht von den Kassen bezahlt werden. „Das können wir uns nicht leisten.“ Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet.

Lauterbach kündigte an, die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung „in Kürze“ gesetzlich umsetzen zu wollen. In welchem Gesetzesvorhaben dies geschehen solle, stehe aber noch nicht fest. Um eine Leistungskürzung handele es sich dabei nicht, betonte Lauterbach. „Eine wirkungslose Versorgung ist in dem Sinne keine Leistung, zumindest keine Leistungskürzung, es ist nur eine Vergütungskürzung.“

Ausgaben zwischen 20 und 50 Millionen Euro

Es handele sich auch nicht um große Beträge – die Schätzungen für Ausgaben im Bereich homöopathischer Behandlungen bewegten sich schätzungsweise zwischen 20 und 50 Millionen Euro pro Jahr. „Hier geht es nicht ums Geld, sondern um das Prinzip.“ Und das bestehe darin, dass Grundlage jedweder Vergütung der wissenschaftliche Sachstand sein müsse. Alles andere müsse der Versicherte selber bezahlen oder über Zusatzversicherungen abdecken.

Laut einem Empfehlungspapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu möglichen Einsparungen in der GKV heißt es, soll die Möglichkeit der Kassen gestrichen werden, homöopathische und anthroposophische Behandlungen als sogenannte Satzungsleistungen anzubieten. Auf diese Weise sollten „unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermieden“ werden. Zusatzversicherungen sollen aber weiterhin möglich sein. Das Empfehlungspapier, das der Ärzte Zeitung vorliegt, wurde vom BMG an andere Ministerien verschickt.

Wie reagieren die Grünen?

Aus der FDP kam Zuspruch für die Pläne. „Es ist ein richtiger Schritt, dass der Gesundheitsminister homöopathische Mittel aus den Leistungen der Krankenkassen entfernen will. Dies entspricht einem evidenzbasierten Ansatz in der Medizin“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Liberalen, Professor Andrew Ullmann. Um die GKV zu stabilisieren, brauche es aber weitere Schritte – etwa in Richtung einer größeren Eigenverantwortung der Bürger.

Spannend dürfte sein, wie die Grünen auf das Vorhaben reagieren. Sie gelten traditionell als Befürworter homöopathischer Behandlungen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion, Maria Klein-Schmeink, erklärte am Donnerstag lediglich, die starken Beitragssteigerungen bei etlichen mitgliederstarken Kassen zeigten, dass auch nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weiter großer Bedarf für effizienzsteigernde Strukturreformen sowie eine nachhaltige Verbesserung der Einnahmen bestehe.

„Es geht nicht ums Geld, sondern um das Prinzip“

Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 gesagt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu erwägen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte er damals dem „Spiegel“. Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart.

Aus der Musterweiterbildungsordnung war die Zusatzbezeichnung Homöopathie bereits 2022 entfernt worden. Viele Landesärztekammern sind dem gefolgt und haben die Zusatzbezeichnung in ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen. (hom/dpa)

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