Pandemie

Bundeskabinett billigt Corona-Unterstützungspaket für Studierende

Gute Nachrichten für Medizinstudierende, die sich in der Corona-Krise engagieren: Hinzuverdienste sollen von der Anrechnung auf das BAFöG ausgenommen werden. Unterdessen wird die Kritik an unterschiedlichen Examens-Regelungen lauter.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Studenten, die in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unterstützten und dies vergütet bekommen, behalten ihre volle BAföG-Förderung.

Studenten, die in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unterstützten und dies vergütet bekommen, behalten ihre volle BAföG-Förderung.

© Waltraud Grubitzsch / dpa

Berlin. Das Bundeskabinett hat ein von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) vorgelegtes Maßnahmen-Paket zur Unterstützung von Studierenden und Wissenschaftlern in der Corona-Krise gebilligt. Das Paket sieht zusätzliche Anreize für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung vor, die während der Pandemie in sogenannten systemrelevanten Bereichen arbeiten.

Volle BAFöG-Unterstützung bleibt erhalten

Ihnen dadurch zufließende Verdienste sollten „komplett“ von der Anrechnung auf die staatliche Leistung des BAföG ausgenommen werden, sagte Karliczek nach der Kabinettssitzung am Mittwoch. „Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung.“

Das gelte für Medizinstudierende in Krankenhäusern oder bei der Ermittlung von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten genauso wie für Auszubildende in Pflegeheimen oder angehende Ingenieure beim Bau provisorischer Kliniken. „Viele junge Menschen wollen mit anpacken – das wollen wir honorieren und erleichtern.“

Fristen für Promotionen werden verlängert

Die Corona-Pandemie beeinträchtige den Wissenschafts- und Hochschulbetrieb in Deutschland „erheblich“, betonte Karliczek. Für Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase wolle man daher mehr Flexibilität und Planungssicherheit schaffen. So sollten junge Wissenschaftler ihre Promotion oder Habilitation trotz pandemiebedingter Beeinträchtigung weiterverfolgen können. Zu diesem Zweck wird die Höchstbefristungsdauer für entsprechende Weiterqualifizierungen um sechs Monate verlängert.

Viele junge Menschen wollen mit anpacken – das wollen wir honorieren und erleichtern.

Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU)

Hochschulen und Forschungseinrichtungen hätten damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Befristungsgrenzen hinaus um ein halbes Jahr auszudehnen – etwa dann, wenn sich Forschungsprojekte pandemiebedingt verzögerten, erläuterte die Ministerin.

Grüne kleben Sticker „Return to sender“ auf Paket

Sie werde das Unterstützungspaket zügig dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegen, kündigte Karliczek an. Von dort wurde bereits erste Zustimmung signalisiert. „Die Grundrichtung der Maßnahmen stimmt und wir werden uns die Vorschläge der Bundesregierung in der parlamentarischen Beratung genau ansehen und dann schnell entscheiden“, sagte der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, am Mittwoch.

Harsche Kritik am Paket übten dagegen die Grünen. Das Unterstützungspaket der Koalition richte sich „wieder einmal nur an BAFöG-Empfänger, sodass fast 90 Prozent der Studierenden nichts davon haben“, sagte Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule der Grünen-Bundestagsfraktion. Nötig sei ein Hilfspaket, das diesen Namen auch verdient habe – „zumal 900 Millionen Euro nicht verausgabte BAFöG-Mittel zur Verfügung stehen“. Das von Karliczek vorgelegte Paket sei daher mit dem Sticker „Return to sender“ zu versehen, kommentierte der Grünen-Politiker.

Unterdessen verschärften Medizinstudierende ihre Kritik an den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer beim zweiten Staatsexamen (M2-Prüfung). Die kurzfristige Verschiebung des Staatsexamens in Bayern und Baden-Württemberg führe nicht nur zur Ungleichbehandlung der davon betroffenen Studierenden gegenüber den Kommilitonen, die in der kommenden Woche ihr Staatsexamen schreiben könnten. Auch die in der Approbationsordnung eigentlich festgeschriebene PJ-Mobilität werde dadurch eingeschränkt, warnte der Vorsitzende des Studierendenausschusses im Hartmannbund, Christian Wolfram, am Mittwoch.

„PJ-Mobilität wird ausgehebelt“

Diese könnten ihr Praktisches Jahr nun nicht länger in anderen Ländern ableisten, weil Startzeit und Dauer der Tertiale durch die verschiedene Ausgestaltung nicht mehr übereinstimmten und ihnen mit dem bestandenen Staatsexamen die entscheidende Voraussetzung fehle. Zugleich könnten Studierende aus dem Rest Deutschlands keines ihrer PJ-Tertiale in Bayern oder Baden-Württemberg absolvieren. „Damit wird die PJ-Mobilität faktisch ausgehebelt.“

Auch die Fachschaften Medizin Baden-Württemberg und Bayern riefen die Politik auf, die „Ungleichbehandlung der Studierenden in Deutschland“ zu verhindern und die „Benachteiligung der Studierenden in Baden-Württemberg und Bayern“ zu stoppen.

Auslöser der Kritik ist die Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums an die Länder, die M2-Prüfung wegen der Corona-Pandemie zu verschieben und die Studierenden direkt ins PJ zu schicken. In der Praxis bedeutet die Empfehlung einen früheren Beginn des PJs – konkret vier Wochen vor dem geplanten Termin. Das zweite und dritte Staatsexamen (M2 und M3) müssten zudem im Anschluss an das PJ, also im Frühjahr 2021, gemeinsam abgelegt werden. Dabei hatte Spahn die Entscheidung für oder gegen die Verschiebung in Länderhand gelassen.

Während die Mehrheit der Bundesländer sich vergangene Woche für ein zweites Staatsexamen zum geplanten Termin entschied, sind einzig Baden-Württemberg und Bayern der Empfehlung des BMG gefolgt.

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