Frühchen, Stammzelltransplantation, Psychiatrie
Drei Bundesländer ziehen gegen den G-BA vors Bundesverfassungsgericht
Qualität contra stationäre Sicherstellung? Durch Mindestmengen und Personalvorgaben des G-BA sehen die Länder ihre Planungshoheit verletzt. Nun soll Karlsruhe schlichten. Über den konkreten Anlass hinaus könnte die Beschwerde Wirkung auch in Sachen Krankenhausreform entfalten.