Förderung gefordert

Psychotherapeuten schlagen Alarm bei Weiterbildung

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung droht unvollendet zu bleiben. „Es wurde keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung getroffen“, kritisiert Kammer-Chef Dr. Dietrich Munz. Er fordert Tarifgehälter für künftige Psychotherapeuten in Weiterbildung.

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Mit der Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung ist keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung getroffen worden: Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz.

Mit der Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung ist keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung getroffen worden: Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz.

© Kay Funke-Kaiser

Berlin. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung droht unvollendet zu bleiben. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode hat der Gesetzgeber einen Masterstudiengang Psychotherapie mit Approbierung und anschließender fünfjähriger Weiterbildung aufs Gleis gesetzt. Die Bundespsychotherapeutenkammer nimmt nun eine Regelungslücke aufs Korn.

„Mit der Reform wurde keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung getroffen“, monierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz am Dienstag gegenüber der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung liefen Gefahr, ihre Weiterbildung sowie die Kosten für Supervision und Selbsterfahrung weiterhin selbst bezahlen zu müssen.

In der aktuell geltenden Ausbildungspraxis werden nicht selten fünfstellige „Weiterbildungsstudiengebühren“ aufgerufen. Viele Psychotherapeuten in Ausbildung müssen oft nebenbei jobben, um über die Runden zu kommen. „Wir brauchen eine finanzielle Förderung wie bei Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und grundversorgenden Fachärzten“, sagte Munz.

Zielmarke müssen Tarifgehälter sein

Union und SPD hätten entsprechende Ziele nicht in ihre Wahlprogramme aufgenommen, warnte der Kammer-Chef. FDP, Grüne und Linke sähen hingegen in ihren Programmen Nachbesserungsbedarf. „Der nächste Bundestag muss sicherstellen, dass Psychotherapeuten während der ambulanten und stationären Weiterbildung Gehälter analog zu Krankenhaus-Tarifverträgen erhalten und ihre Weiterbildung nicht selbst bezahlen müssten“, forderte Munz.

Bis Ende 2022 wollen die Psychotherapeutenkammern Weiterbildungsstätten anerkennen. Dann wird mit ersten Absolventen der neuen Studiengänge gerechnet. Im ambulanten Bereich sind Weiterbildungsstätten auch die Praxen niedergelassener Psychotherapeuten. Psychotherapeutenverbände fordern auch dafür eine finanzielle Förderung, damit die Praxen die Qualitätsvorgaben der Kammern umsetzen können. (af)

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Kommentare
Dipl.-Psych. Götz Braun 15.09.202110:36 Uhr

Der Kollege Dr. Munz kritisiert zurecht die skandalösen wirtschaftlichen Bedingungen im Rahmen der Psychotherapieausbildung.
Was er aber noch nie ernsthaft kritisiert hat und schon gar nicht ernsthaft initiativ wurde es zu bessern, sind die skandalösen Einkommensbedingen der niedergelassenen Psychotherapeuten.
Wenn Herr Munz für bessere Ausbildungsbedingen "kämpft", so kämpft er in erster Linie dafür, dass sein Einkommen auch in Zukunft jeden 15. auf dem Konto sein wird.
Wenn wir Niedergelassenen nicht unter den bescheidenen Ausstattungsbedingen unsere Praxis betreiben würden, würden wir noch nicht einmal 50% eines angestellten Psychotherapeuten als Gewinn mit nach Hause bringen.
Ich kann unter den gegebenen Einkommensverhältnissen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung nur jedem dringlich abraten, eine psychotherapeutische Laufbahn anzustreben mit dem Ziel Niederlassung.
Eine korrekt ausgestattete psychotherapeutische Praxis kostet je nach Standort durchschnittlich Minimum 90.000 € p.a. Ein Vollzeit tätiger niedergelassener Psychotherapeut kann aber unter Einbezug der unterschiedlichen Stundenhonorare nur etwa 105.000 € p.a. an Honorar generieren. Damit wäre man sogar noch unterhalb des Existenzminimums. Also kann das Leben nur über bescheidene Praxiskosten /-ausstattung und überdurchschnittlichen Stundenaufwand finanziert werden.
Schuld an diesen desaströsen Bedingungen haben die Kammer aber vor allem die Berufsverbände. Es bleibt abzuwarten, ob die beim Verfassungsgericht anhängige Klage eine grundsätzliche Verbesserung bringen wird.
Wenn ich schreibe, dass vor allem die Berufsverbände für diese Verhältnisse verantwortlich sind, dann wundert es mich immer wieder, warum so viele Kolleg:*innen noch Mitglied in diesen Verbänden sind.
Wir alle leisten für Kammern und Berufsverbände jährliche Beiträge, die in der Summe wahrscheinlich deutlich oberhalb der 10 Mio-Grenze liegen. Was bekommen wir dafür an Gegenleistung?

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