Förderung gefordert
Psychotherapeuten schlagen Alarm bei Weiterbildung
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung droht unvollendet zu bleiben. „Es wurde keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung getroffen“, kritisiert Kammer-Chef Dr. Dietrich Munz. Er fordert Tarifgehälter für künftige Psychotherapeuten in Weiterbildung.
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Mit der Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung ist keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung getroffen worden: Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz.
© Kay Funke-Kaiser
Berlin. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung droht unvollendet zu bleiben. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode hat der Gesetzgeber einen Masterstudiengang Psychotherapie mit Approbierung und anschließender fünfjähriger Weiterbildung aufs Gleis gesetzt. Die Bundespsychotherapeutenkammer nimmt nun eine Regelungslücke aufs Korn.
„Mit der Reform wurde keine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung getroffen“, monierte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz am Dienstag gegenüber der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung liefen Gefahr, ihre Weiterbildung sowie die Kosten für Supervision und Selbsterfahrung weiterhin selbst bezahlen zu müssen.
In der aktuell geltenden Ausbildungspraxis werden nicht selten fünfstellige „Weiterbildungsstudiengebühren“ aufgerufen. Viele Psychotherapeuten in Ausbildung müssen oft nebenbei jobben, um über die Runden zu kommen. „Wir brauchen eine finanzielle Förderung wie bei Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und grundversorgenden Fachärzten“, sagte Munz.
Zielmarke müssen Tarifgehälter sein
Union und SPD hätten entsprechende Ziele nicht in ihre Wahlprogramme aufgenommen, warnte der Kammer-Chef. FDP, Grüne und Linke sähen hingegen in ihren Programmen Nachbesserungsbedarf. „Der nächste Bundestag muss sicherstellen, dass Psychotherapeuten während der ambulanten und stationären Weiterbildung Gehälter analog zu Krankenhaus-Tarifverträgen erhalten und ihre Weiterbildung nicht selbst bezahlen müssten“, forderte Munz.
Bis Ende 2022 wollen die Psychotherapeutenkammern Weiterbildungsstätten anerkennen. Dann wird mit ersten Absolventen der neuen Studiengänge gerechnet. Im ambulanten Bereich sind Weiterbildungsstätten auch die Praxen niedergelassener Psychotherapeuten. Psychotherapeutenverbände fordern auch dafür eine finanzielle Förderung, damit die Praxen die Qualitätsvorgaben der Kammern umsetzen können. (af)