Plenarsitzung

Bundesrat billigt Reform zu Hilfsmitteln

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BERLIN. Patienten können künftig bei zuzahlungsfreien Leistungen stärker auswählen. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung gebilligt. Eine Übersicht über die gesundheitspolitischen Themen der Plenarsitzung:

- Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG):Kassen müssen bei der Vergabe künftig neben dem Preis auch die Qualität berücksichtigen. Dies erhöht die Auswahl an Produkten und Leistungen. Die Ärzte haben ihren Patienten die Optionen zu erläutern und müssen sie informieren, was für sie geeignet ist und was von den Kassen übernommen werden.

Im Zuge der Heil- und Hilfsmittelreform wird im Sozialgesetzbuch V (§ 303) auch festgeschrieben, dass nachträgliche Korrekturen und Ergänzungen der Abrechnungsdaten restriktiv gehandhabt werden. Jüngst war bekannt geworden, dass Kassen versuchten, über bestimmte Diagnosen der Ärzte mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten.

Professor Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT), hat die Verabschiedung des Gesetzes begrüßt: Die neuen gesetzlichen Regelungen würden die Hochschulambulanzen finanziell absichern. Dies komme auch den Patienten zugute, da sie so Zugang zu innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erhielten.

- Pflegekräfte in Kliniken: Das Saarland drängt in einem Entschließungsantrag darauf, einen angemessenen Bedarf von Pflegekräften in Kliniken gesetzlich zu regeln und eine Mindestzahl an Beschäftigten vorzugeben. Auch sei sicherzustellen, dass die Krankenhäuser die Kosten für das Pflegepersonal in ihrer Kalkulation ausreichend berücksichtigten. Die Regierung wird aufgefordert, dazu eine Expertenkommission einzurichten. Entsprechende Ergebnisse sollten bis Anfang Mai vorliegen, sodass diese noch vor der Bundestagswahl im September umgesetzt werden können.

- Selbstständige in der GKV: Thüringen, Berlin und Brandenburg regen an, noch in dieser Legislaturperiode einen Bericht zur Situation der Solo-Selbstständigen zu erstellen. Die Zahl der Solo-Selbstständigen mit niedrigem Einkommen sei deutlich angestiegen. Viele von ihnen könnten sich die Sozialbeiträge kaum leisten. Eine Minderung der Beitragslast sei daher gesetzlich geboten. (wer)

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