Vorabkontrolle von Dienstverträgen

Bundesrat ist skeptisch

Dienstverträge etwa von KV-Chefs sollen vorab kontrolliert werden. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, mit dem sich der Bundesrat am Freitag beschäftigt. Die Länder halten die Regelung für ein Placebo.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Dienstverträge für die Chefs von KV, KBV, GKV-Spitzenverband, den Medizinischen Diensten der Kassen sowie für GBA-Chef Hecken müssen künftig der jeweiligen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Diesen "Zustimmungsvorbehalt" hat der Bundestag in das "Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" gepackt und im Juni verabschiedet. Am Freitag will der Bundesrat über das Paket beschließen. Die Länder halten die Regelung für ein Placebo.

"Fehlentwicklungen nicht verhindert"

Die Grundsätze in der GKV "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" sollen künftig auch bei der Beurteilung der Dienstverträge von Vorstandschefs der Selbstverwaltung gelten. Für Kassenchefs gibt dies ohnehin schon. Bislang habe es jedoch an "konkreten und vergleichbaren Maßstäben gemangelt", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Selbstverwaltung habe "Fehlentwicklungen" in der Vergangenheit "nicht effektiv verhindern können".

Die nun gefundene Regelung in Paragraf 35a SGB V garantiert nach Ansicht der Länderkammer kein funktionierendes Verfahren für die Aufsichtsbehörden. Der Schwarze Peter werde lediglich von der Selbstverwaltung an die Aufsicht weitergereicht.

Die im Gesetz genannten Entscheidungskriterien seien aber zu unbestimmt, "als dass sie Maßstab für eine rechtssichere (...) aufsichtsrechtliche Bewertung sein könnten", heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer.

Es fehlten "jegliche Anhaltspunkte dafür, welche Vergütungshöhen, Nebenleistungen und Versorgungsansprüche als angemessen gelten können".

Bahr sah Verstoß

Im Frühjahr 2011 hatte die geplante Erhöhung der Bezüge von KBV-Chef Andreas Köhler für Wirbel gesorgt. Ein Ausschuss der KBV-Vertreterversammlung hat einer Erhöhung um 90.000 auf 350.000 Euro zugestimmt -  ein Plus von 35 Prozent.

Seine Altersbezüge sollten von 78 Prozent des letzten Bruttogehalts auf 91 Prozent steigen. Das war für Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein Verstoß gegen das Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Nach langem Hickhack wurde im März 2012 das Rundum-Sorglos-Paket etwas abgespeckt. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?

Rettungsdienst

Umfrage der Charité: Was Patienten in die Notaufnahme führt

Lesetipps
Adipöse Kinder und Jugendliche tragen für den Rest ihres Lebens eine enorme Bürde mit sich. Die Folgen zeichnen sich bereits im Kindesalter ab und erstrecken sich bis ins Erwachsenenalter.

© kwanchaichaiudom / stock.adobe.com

Adipositas bei Kindern und Jugendlichen

Hoffnung auf neue Medikamente zur Gewichtsreduktion bei Kindern

Eine männlicher Patient, der auf einem Fahrradergometer in die Pedale tritt, führt einen Belastungstest durch, um die Herzfunktion zu überprüfen.

© malkovkosta / stock.adobe.com

Mikrovaskuläre Dysfunktion

Was ein Belastungs-EKG bei Angina-pectoris-Verdacht bringt