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Vorabkontrolle von Dienstverträgen

Bundesrat ist skeptisch

Dienstverträge etwa von KV-Chefs sollen vorab kontrolliert werden. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, mit dem sich der Bundesrat am Freitag beschäftigt. Die Länder halten die Regelung für ein Placebo.

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BERLIN. Die Dienstverträge für die Chefs von KV, KBV, GKV-Spitzenverband, den Medizinischen Diensten der Kassen sowie für GBA-Chef Hecken müssen künftig der jeweiligen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Diesen "Zustimmungsvorbehalt" hat der Bundestag in das "Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" gepackt und im Juni verabschiedet. Am Freitag will der Bundesrat über das Paket beschließen. Die Länder halten die Regelung für ein Placebo.

"Fehlentwicklungen nicht verhindert"

Die Grundsätze in der GKV "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" sollen künftig auch bei der Beurteilung der Dienstverträge von Vorstandschefs der Selbstverwaltung gelten. Für Kassenchefs gibt dies ohnehin schon. Bislang habe es jedoch an "konkreten und vergleichbaren Maßstäben gemangelt", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Selbstverwaltung habe "Fehlentwicklungen" in der Vergangenheit "nicht effektiv verhindern können".

Die nun gefundene Regelung in Paragraf 35a SGB V garantiert nach Ansicht der Länderkammer kein funktionierendes Verfahren für die Aufsichtsbehörden. Der Schwarze Peter werde lediglich von der Selbstverwaltung an die Aufsicht weitergereicht.

Die im Gesetz genannten Entscheidungskriterien seien aber zu unbestimmt, "als dass sie Maßstab für eine rechtssichere (...) aufsichtsrechtliche Bewertung sein könnten", heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer.

Es fehlten "jegliche Anhaltspunkte dafür, welche Vergütungshöhen, Nebenleistungen und Versorgungsansprüche als angemessen gelten können".

Bahr sah Verstoß

Im Frühjahr 2011 hatte die geplante Erhöhung der Bezüge von KBV-Chef Andreas Köhler für Wirbel gesorgt. Ein Ausschuss der KBV-Vertreterversammlung hat einer Erhöhung um 90.000 auf 350.000 Euro zugestimmt -  ein Plus von 35 Prozent.

Seine Altersbezüge sollten von 78 Prozent des letzten Bruttogehalts auf 91 Prozent steigen. Das war für Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein Verstoß gegen das Gebot von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Nach langem Hickhack wurde im März 2012 das Rundum-Sorglos-Paket etwas abgespeckt. (fst)

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