Kartellrecht für Kassen

Bundesrat ruft nach Vermittlung

Die Regierung will die Kassen unter Kartellrecht stellen. Der Bundesrat rät dazu, noch einmal nachzudenken.

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BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag die von der Regierung geplante Anwendung des Kartellrechts auf die Krankenkassen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen.

Sie ist Teil der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Vertreter der Länderkammer fürchten um die Handlungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens.

Mit dem Kartellrecht zöge europäisches Wettbewerbsrecht in die Versorgung ein, von dem auch Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken betroffen seien, heißt es in der Begründung für den Beschluss.

"Rettungsfusionen" von insolvenzgefährdeten Kassen könnten erschwert bis verhindert werden.

Der Bundestag hat im Oktober mit knapper Mehrheit einen Kompromiss beschlossen. Der besagt, dass die Kartellbehörden die Zusammenarbeit von Kassen in der Versorgung dulden müssten.

Dazu gehören unter anderem die freiwillige Zusammenarbeit der Kassen beim Mammografie-Screening und die gemeinsame Vertretung der Ersatzkassen auf Länderebene.

"Bei der gesetzlichen Krankenversicherung geht es um die flächendeckende medizinische Versorgung von 70 Millionen Menschen und nicht um eventuelle Preisabsprachen zwischen Brause- oder Benzinherstellern," sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, der "Ärzte Zeitung".

Das privatrechtliche Kartellrecht und die soziale Krankenversicherung passten nicht zusammen. Für die Kassen gelte laut Sozialgesetzbuch das Gebot der Zusammenarbeit, um bundesweit einen einheitlichen gesetzlichen Leistungskatalog umzusetzen.

"Der Vermittlungsausschuss ist eine Chance, Korrekturen umzusetzen. Das Sozialrecht hat sich als Rechtsrahmen für den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bewährt", sagte Lanz. (af)

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