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Wehrbeauftragter

Bundeswehr fehlen 300 Fachärzte

Veröffentlicht:

BERLIN. Trotz einiger Anstrengungen, den Personalmangel im Sanitätsdienst der Bundeswehr zu mildern, fehlen der Truppe nahezu 300 Fachärzte; noch größere Not herrscht allerdings beim medizinischen Assistenzpersonal.

Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht des Wehrbeauftragten des Bundestages hervor.

Zwar steigt die Zahl der Sanitärsoffiziersanwärter aufgrund erhöhter Studienplatzkapazitäten. Aber zehn Prozent der frisch approbierten Ärzte verweigerten nachträglich den Dienst.

Wenig erfolgreich sei die Anwerbung von Fachärzten. Der Wehrbeauftragte fordert, das laufende Attraktivitätsprogramm konsequent fortzuführen. Noch problematischer sind allerdings die Lücken bei Assistenz- und Pflegepersonal. Der Bedarf sei bislang nur zu zwei Dritteln abgedeckt.

Die enge Personaldecke hat Konsequenzen für die medizinische Grundversorgung im Inland: Die Dienstpostenbesetzungsquote der Truppenärzte liege bei 85 Prozent, die durchschnittliche Tagesantrittsstärke jedoch nur bei 75 Prozent.

Viele Sanitätskräfte in der Flüchtlingshilfe

Noch schlechter sehe es beim Assistenzpersonal aus: Nur drei Viertel der Stellen sind besetzt, zeitweise habe die Tagesantrittsstärke bei 50 Prozent gelegen.

Eine zusätzliche Herausforderung stelle der Einsatz vieler Sanitätskräfte in der Flüchtlingshilfe dar, die ohnehin knappe Kapazitäten binde.

Nach wie vor fehle ein modernes Arzt-Praxisinformationssystem, mit dem das Personal "erheblich" entlastet werden könne, kritisiert der Wehrbeauftragte.

Trotz erheblicher Anstrengungen wird die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Soldaten - insbesondere nach Auslandseinsätzen - als "immer noch nicht ausreichend" bewertet.

235 Soldaten wurden 2015 wegen einer einsatzbedingten posttraumatischen Belastungsstörung erstmals behandelt. Insgesamt werden aber wohl nur zehn Prozent der Betroffenen versorgt. (HL)

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Kommentare
Dr. Martin P. Wedig 26.01.201621:26 Uhr

Mehrbedarf ist zu melden

Die Streichung von Bedarfsobergrenzen durch Frau Ministerin von-der-Leyen gibt eine neue Grundlage für Bedarfsberechnungen. Aus der Antrittsquote muß auf einen nicht besetzten Vertretungsbedarf geschlossen werden. Das plitisch Signal fordert zur Meldung auf.

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