Direkt zum Inhaltsbereich

Bundeswehrärzte können verweigern

Einmal Armee, immer Armee? Von wegen, sagt das Bundesverwaltungsgericht und kippt die bestehende Rechtsprechung: Bundeswehrärzte können damit den Kriegsdienst verweigern.

Veröffentlicht:
Sanitätsdienst der Bundeswehr: Verweigerung auch nachträglich möglich.

Sanitätsdienst der Bundeswehr: Verweigerung auch nachträglich möglich.

© Thomas Frey / dpa

LEIPZIG (mwo). Auch Sanitäter der Bundeswehr können noch ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage von zwei Sanitätsärzten entschieden.

Es gab damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Angehörige des Sanitätsdienstes, die sich als Berufs- oder Zeitsoldaten verpflichtet hatten, hatten nach früherer Rechtsprechung kein Rechtsschutzbedürfnis auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Das galt unter anderem, weil sie jederzeit ihre Entlassung aus der Bundeswehr beantragen könnten. Vor dem Hintergrund heutiger Auslandseinsätze fochten die zwei Stabsärzte diese aus den 1980er Jahren stammende Rechtsprechung an.

Vorzeitige Entlassung nicht tragfähig

Mit Erfolg: Nach dem Grundgesetz müsse jederzeit die Möglichkeit bestehen, ein Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer zu durchlaufen, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht.

Der frühere Verweis auf eine vorzeitige Entlassung habe sich "als nicht tragfähig erwiesen und in der Praxis zu einer den Betroffenen nicht zumutbaren Komplizierung der Verfahrensabläufe geführt".

Auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr verwiesen die Leipziger Richter in ihrer vorläufigen mündlichen Urteilsbegründung nicht.

In beiden Fällen muss nun das Verwaltungsgericht Koblenz prüfen, ob tatsächlich eine Verweigerung aus Gewissensgründen vorliegt.

Az.: 6 C 11.11 und 6 C 31.11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ministerium hat noch Nachfragen zu Beschluss

Honorarkürzung Psychotherapie: BMG gibt noch kein grünes Licht

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hautkrebs

Wie sich das Bräunen im Solarium auf das Melanom-Risiko auswirkt

Lesetipps
Bakterien im Blutgefäß

© Artur / stock.adobe.com

Update der S3-Leitlinie

Neue Empfehlung in der Sepsis-Therapie

Grafik eines übergewichtigen Menschen und einem EKG

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Kardiometabolische Erkrankungen

Adipositas und Vorhofflimmern: Besteht ein direkter Zusammenhang?

Apixaban, ein orales Antikoagulans zur Behandlung und Vorbeugung von Blutgerinnseln sowie zur Vorbeugung von Schlaganfällen bei Vorhofflimmern.

© Soni's / stock.adobe.com

Vergleich bei dreimonatiger Therapie-Zeit

Apixaban vs. Rivaroxaban: Welches DOAK hat das geringere Blutungsrisiko?