Kommentar

Butterweiche Regelungen

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:

Verfassungsjuristen bezweifeln, dass eine Erklärungspflicht zur Organspende mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Die Bundesärztekammer präzisiert deshalb ihre Festlegung für die Entscheidungslösung. Die E-Card soll als Spenderausweis auch mit der Option "Keine Entscheidung" dienen. Ärzte sollen die Chance haben, bei jedem Patientenkontakt für Organspenden zu trommeln, ein Ansatz, der Sinn macht.

Klar ist aber auch: Die Überlegungen der Verfassungsjuristen sind längst nicht für jeden Bürger nachvollziehbar.

Zwingt nicht bereits die heute gültige erweiterte Zustimmungslösung Angehörige dazu, unmittelbar nach einem Todesfall eine Entscheidung gegen oder für eine mögliche Organspende zu treffen? Warum soll das, was schon heute den Angehörigen zugemutet wird, nicht auch von den Bürgern bereits zu Lebzeiten gefordert werden können?

Wenn Menschen eine Organspende-Entscheidung mit dem lapidaren Hinweis ablehnen dürfen, dass sie nicht die Absicht haben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, dann könnte sich die geplante gesetzliche Neuregelung als Rohrkrepierer entpuppen. Mehr Menschen spenden Organe? Mit butterweichen Regelungen wird das nicht funktionieren.

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Kommentare
Dr. Bernd Kissel 20.09.201116:45 Uhr

Organspende

Eine Erklärungspflicht kommt für mich nicht in Frage, sie ist m.E.verfassungswidrig ebenso der Zwang zur Erklärung für Angehörige.
Wenn ich keine Möglichkeit habe eine Auskunft zu verweigern werde ich mich juristische Schritten anschließen.
Mit freundlichem Gruß
Dr.med.B.Kisel

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