CDA: Staatliche Haftpflichtversicherung für Hebammen

BERLIN (dpa). Die CDU Sozialausschüsse (CDA) haben Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Übernahme der Haftungsrisiken von Hebammen vorzulegen.

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"Der Staat muss das Haftungsrisiko bei Geburten entweder direkt übernehmen oder den Krankenkassen übertragen", erklärte der stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende Christian Bäumler am 5. Mai.

Hintergrund sind die stark gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung, die dazu führen, dass immer weniger freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe arbeiten.

"Hebammen haben Probleme, überhaupt eine Versicherung abzuschließen, die das Risiko bei Geburten übernimmt", sagte Bäumler. "Wenn die privaten Versicherungen ein Risiko nicht absichern können, muss die Allgemeinheit eingreifen."

"Die wohnortnahe Geburt zu Hause oder in Geburtshäusern liegt im öffentlichen Interesse", so der CDA-Vize. Wenn immer mehr Krankenhäuser geschlossen würden, seien freiberufliche Hebammen unverzichtbar.

"Politische Appelle an die Krankenkassen, wie von Familienministerin (Kristina) Schröder (CDU) oder Gesundheitsminister Bahr, reichen nicht."

Am 4. Mai hatten Hebammen vor dem Bundesgesundheitsministerium demonstriert.

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