Sterbehilfe

Caritas-Präsidentin und Autor Schlink uneins über Suizidbeihilfe

Pflegeeinrichtungen dürften nicht verpflichtet werden, Suizidbeihilfe anzubieten, sagt die Caritaspräsidentin. Jurist und Bestsellerautor Schlink fordert von der Kirche, ihre Rolle bei der Sterbehilfe zu überdenken.

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Zwischen gesellschaftspolitischem Auftrag und seelsorgerlicher Praxis ist das letzte Wort der Kirchen zur Sterbehilfe noch lange nicht gesprochen: Professor Bernhard Schlink.

Zwischen gesellschaftspolitischem Auftrag und seelsorgerlicher Praxis ist das letzte Wort der Kirchen zur Sterbehilfe noch lange nicht gesprochen: Professor Bernhard Schlink.

© Henning Kaiser/picture alliance

Freiburg.Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa fordert im Hinblick auf die Neuregelung der Suizidbeihilfe, dass Alteneinrichtungen nicht verpflichten werden dürften, Suizidbeihilfe anzubieten.

„Es bedarf einer gesetzlichen Absicherung der institutionellen Freiheit, schützende Regeln zur Suizidprävention konzeptionell zu gestalten und deren Einhaltung durchzusetzen“, schreibt Welskop-Deffaa in der Zeitschrift „Herder Korrespondenz“.

Dazu zähle beispielsweise auch, dass „Suizidhilfevereine“ keine Plakate aufhängen und „Suizidassistenten“ keinen Zutritt erhalten dürften, so die Caritas-Präsidentin. Alten- und Pflegeeinrichtungen müssten den bei ihnen lebenden Menschen und den Beschäftigen zusichern können, dass sie unter dem Dach der Einrichtung „der Option Suizidhilfe regelhaft nicht begegnen“.

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Beratung muss ergebnisoffen sein

Dagegen betonte der Jurist und Bestsellerautor Bernhard Schlink in seinem Beitrag in der „Herder Korrespondenz“, die Kirchen sollten zwischen gesellschaftspolitischen Stellungnahmen und seelsorglicher Begleitung von Sterbewilligen unterscheiden.

„Die Kirchen schulden den Menschen, die die Widersprüche ihres Lebens nicht mehr aushalten und den Ausweg im Suizid suchen, Beratung, und Beratung darf nach gesprächstherapeutischer Erfahrung nicht direktiv, sondern muss ergebnisoffen sein“, so Schlink.

Bei der Seelsorge in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen seien die Kirchen nicht als gesellschaftspolitische Anwälte, sondern als Anwälte der Menschen in Not gefordert, so der Publizist.

„Zwischen gesellschaftspolitischem Auftrag und seelsorgerlicher Praxis ist das letzte Wort der Kirchen zur Sterbehilfe noch lange nicht gesprochen, und die Regelung der Sterbehilfe sollte offen auch für eine Beteiligung der Kirchen sein.“ (KNA)

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