Chancen auf Niederlassung in der Schweiz steigen wieder

DARMSTADT (ine). In der Schweiz soll der gesamte ambulante Bereich neu strukturiert werden. Geht es nach dem Willen der Krankenversicherer, soll es mehr Wettbewerb geben. So soll auch der Zulassungsstopp aufgehoben werden - dann könnten auch deutsche Ärzte sich wieder in der Schweiz niederlassen.

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Bis Ende des nächsten Jahres gilt in der Schweiz noch ein Niederlassungsstopp für Ärzte.

Bis Ende des nächsten Jahres gilt in der Schweiz noch ein Niederlassungsstopp für Ärzte.

© Foto: imago

Der Ärztestopp läuft Ende 2009 aus. Er war vor sechs Jahren eingeführt worden, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken und einen übermäßigen Zustrom von Ärzten aus dem Ausland zu verhindern. Seitdem konnten Haus- und Fachärzte nur in Ausnahmefällen eine neue Praxis eröffnen.

Die Suche nach einer Nachfolgeregelung beschäftigt im Nachbarland derzeit Ärzte, Kassenvertreter und Politiker. Einig sind sich alle, dass der Ärztestopp mit Blick auf die Kosten nicht sehr viel gebracht hat: Im vergangenen Jahr sind die Kosten der Kassen pro Versichertem um 3,9 Prozent gestiegen, im ersten Halbjahr 2008 betrug der Anstieg nach Angaben des Krankenversicherers Santesuisse sogar 5,2 Prozent.

Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob der Zulassungsstopp abgeschafft oder verlängert werden soll. Die Gesundheitskommission des Ständerats, das ist die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, hat kürzlich einen Vorschlag der Ärzte und Kantone abgelehnt, den Ärztestopp zu lockern und eine Bedarfsplanung für Arztpraxen einzuführen. Das Modell der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH, Fédération des médicins suisses) und der kantonalen Gesundheitsdirektoren sah vor, dass die Kantone je nach Bedarf die Zahl der Niederlassungen beschränken oder fördern können.

Die Politiker haben sich stattdessen für das Modell des Krankenversicherers Santesuisse entschieden. Das Modell setzt auf mehr Wettbewerb im ambulanten Bereich, sieht aber auch die Abschaffung des Ärztestopps vor. Die Patienten sollen zwischen zwei Tarifen wählen können: Wer sich für die Grundversicherung entscheidet, verzichtet damit auf die freie Arztwahl. Die Kassen können den Versicherten dann Ärzte vorschlagen, die aus ihrer Sicht effizient und günstig arbeiten. Patienten, die sich eine Versicherung "mit mehr Spielraum" wünschen und sich ihre Ärzte frei aussuchen möchten, müssen dafür künftig mehr bezahlen.

Nach der Entscheidung des Ständerats soll nun das Departement des Innern einen Gesetzesentwurf zur teilweisen Lockerung des Vertragszwangs ausarbeiten. Das ist zwar im Sinne des Bundesrates, dessen Vertreter für Vertragsfreiheit plädieren. Viele Bürger werden sich aber übergangen fühlen - haben sie sich doch erst im Juni bei einer Abstimmung klar gegen die Einführung eines Verfassungsartikels ausgesprochen, der die Macht der Kassen stärken und die freie Arztwahl abschaffen wollte.

Vertragszwang in der Schweiz

Wenn in der Schweiz ein Arzt die Zulassung für eine Praxis bekommt, dann müssen die Krankenkassen mit ihm abrechnen. Egal, ob er in ihren Augen effizient arbeitet oder nicht. Für die Krankenkassen ist dies einer der Gründe für steigende Kosten im Gesundheitswesen.

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