Chipkarte sichert bei Krankheit in der ganzen EU

BRÜSSEL (spe). Sozialversicherte, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland krank werden oder sich verletzen, können gegen Vorlage der Europäischen Krankenversichertenkarte (EKVK) medizinische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

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Dies gilt sowohl für Urlaubsreisende als auch für Studenten, Arbeitssuchende, Freiberufler oder Arbeitnehmer, die für einige Zeit im Ausland arbeiten. Gegenwärtig besitzen rund 173 Millionen Versicherte eine EKVK. In Deutschland bildet die EKVK üblicherweise die Rückseite der gesetzlichen Krankenversichertenkarten.

Die im Juni 2004 eingeführte Karte ersetzt den europäischen Auslandskrankenschein und gilt in den 27 EU-Staaten sowie Norwegen, Lichtenstein, der Schweiz und Island.

Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten mitunter jedoch nur teilweise. Auch müssen die Versicherten damit rechnen, dass nicht alle Ärzte im Ausland die EKVK kennen. Dies kann zu Missverständnissen und einem gewissen bürokratischen Aufwand führen.

Weitere Informationen im Web unter http://ec.europa.eu/employment_social/healthcard/index_en.htm

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