Bundessozialgericht 2025

Wieder mehr Neuzugänge beim BSG-Vertragsarztsenat

Bei der Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts verteidigt die Vorsitzende Richterin des Vertragsarztsenats das im Vorjahr wohl spektakulärste Urteil Ihres Hauses, den Mega-Regress wegen Verwendung eines Unterschriftenstempels.

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Kassel. „Ein gutes Arbeitsprogramm“ für das begonnene Jahr hat die Vorsitzende Richterin des Vertragsarztsenats beim Bundessozialgericht (BSG), Dagmar Oppermann, in Kassel angekündigt. So will ihr Senat am 1. April entscheiden, in welchem Turnus die für Männer ab 65 als Präventionsleistung vorgesehene sonografische Untersuchung der Bauchaorta abgerechnet werden kann. Im Herbst wird es darum gehen, ob eine Radiologin eine Anstellungsgenehmigung und Sonderbedarfszulassung für Mammografien erhalten kann, weil die meisten ihrer Kolleginnen und Kollegen diese Leistung nicht anbieten.

Insgesamt hatte der seit 2022 anhaltende Trend rückläufiger Eingangszahlen beim BSG-Vertragsarztsenat im vergangenen Jahr ein Ende. Nach nur zehn Revisionen 2024 waren es 2025 immerhin 15. Ob dies Zufall oder eine Trendwende ist, lasse sich angesichts der weiterhin niedrigen Zahlen nicht sagen, meint Oppermann im Gespräch mit der Ärzte Zeitung. Offenbar ließen aber die Landessozialgerichte häufiger eine Revision und die Sozialgerichte sogar Sprungrevisionen zum BSG zu.

KI-generierte Schriftsätze häufen sich

Bei der Jahrespressekonferenz ihres Hauses begrüßte BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Hürden für Revisionen abbauen will. Für die Klärung rechtlicher Fragen und eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung sei es wichtig, dass ausreichend viele Streitfälle zu den Bundesgerichten kommen. Insgesamt sind beim BSG vergangenes Jahr 2.646 neue Fälle eingegangen, etwas mehr als im Vorjahr.

2.830 Verfahren konnten die 41 Kasseler Richterinnen und Richter erledigen. Der Bestand anhängiger Verfahren sank dadurch auf 796. Beim Vertragsarztsenat waren zum Jahresende 14 Revisionen und elf Nichtzulassungsbeschwerden anhängig. Wie Fuchsloch berichtet, gehen bei den Instanzgerichten immer mehr mit künstlicher Intelligenz (KI) generierte Klagen und Schriftsätze ein. Dadurch würden diese Texte auch immer länger und seien mit Fehlern – etwa „Zitaten“ gar nicht existierender Gerichtsurteile – gespickt. Die Gerichte bräuchten ausreichend Personal und passende Software, um damit umzugehen, fordert die BSG-Präsidentin. KI-geschriebene Urteile lehne sie aber ab.

Bei Klagen im Vertragsarztrecht habe sie „bislang nicht den Eindruck, dass da was KI-generiert ist“, so Richterin Oppermann. Wohl auch wegen der hier höheren Honorare gebe es im Vertragsarztrecht ausreichend und überwiegend sehr gut qualifizierte Anwälte. Einen Konflikt zwischen einer KI-Nutzung in den Praxen und dem Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung sieht Oppermann nicht. „Natürlich muss die Letztverantwortung immer bei den Ärzten liegen.“ Wie diese sich ihr Urteil bilden, bleibe aber ihnen überlassen.

Stempel-Urteil geht nach Karlsruhe

Im vergangenen Jahr sorgte vor allem das Urteil zur Verwendung eines Unterschriftenstempels bei Sprechstundenbedarfsverordnungen und der daraufhin vom BSG bestätigte Regress über knapp 490.000 Euro in der Ärzteschaft für Furore. Trotz der daraufhin einsetzenden Kritik und Diskussion halte der Senat den Stempel aber nach wie vor für einen „ganz gravierenden Verstoß“, so Oppermann weiter. Die Kanzlei des klagenden Kardiologen habe inzwischen Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Zu den Klagen des GKV-Spitzenverbandes gegen den aus Kassensicht völlig unzureichenden Bundeszuschuss für die Versorgung von Bürgergeldempfängern äußerten sich die obersten Sozialrichter inhaltlich nicht. Abschließend entschieden werde darüber wohl ohnehin durch das Bundesverfassungsgericht, sagte Thomas Flint, Vorsitzender Richter eines der beiden GKV-Senate beim BSG. (mwo)

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