Entlastungsgesetz

Corona-Maßnahmen für Krankenhäuser umgesetzt

Krankenversicherer und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf Vorgehen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie geeinigt.

Veröffentlicht:
Viele Krankenhäuser müssen wegen der Coronaviruspandemie umdisponieren. Sie sind auf Zuwendungen durch das Krankenhausentlastungsgesetz angewiesen.

Viele Krankenhäuser müssen wegen der Coronaviruspandemie umdisponieren. Sie sind auf Zuwendungen durch das Krankenhausentlastungsgesetz angewiesen.

© upixa / stock.adobe.com

Berlin. Die wesentlichen Elemente des Rettungsschirmkonzepts aus dem Krankenhausentlastungsgesetz haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach eigenen Angaben umgesetzt. Dabei gehe es vor allem darum, Einnahmeausfälle durch die Coronavirus-Pandemie auszugleichen, zusätzliche Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit sowie die Beschaffung von Schutzausrüstungen für Ärzte und Pflegekräfte zu finanzieren, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Ausgleichszahlung von 560 Euro pro Tag

Da die Krankenhäuser dazu übergegangen sind, planbare Behandlungen soweit wie möglich zurückzufahren, um das Infektionsrisiko zu senken und Platz für intensivmedizinische Versorgung zu schaffen, drohen ihnen massive Einnahmeeinbußen. Für jeden im Vergleich zum Vorjahr nicht behandelten Patienten erhalten diese Kliniken nun eine Ausgleichszahlung von 560 Euro pro Tag. Die Gelder werden von der Bundesregierung bereitgestellt und über die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds vorfinanziert. Die Krankenhäuser können die Mittel wöchentlich über die Bundesländer abrufen. Für jedes von der Landesbehörde genehmigte zusätzlich aufgebaute Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit erhalten die Kliniken 50 .000 Euro.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung, das den Gesundheitsfonds verwaltet, zahlt das Geld an die Bundesländer und diese geben sie an die betreffenden Krankenhäuser weiter.

Corona-Zuschlag von 50 Euro pro Patient

Darüber hinaus erhalten die Kliniken für jeden Patienten, der zwischen dem 1. April und dem 30. Juni dieses Jahres aufgenommen wird, einen Zuschlag von 50 Euro aus den Kassen von PKV und GKV. So sollen Corona-bedingte Preis- und Mengensteigerungen, vor allem für die Beschaffung der Schutzausrüstungen, finanziert werden.

Zudem wurde vereinbart, dass die Krankenhäuser ab dem 1. April einen erhöhten vorläufigen Pflegeentgeltwert in Höhe von 185 statt 146 Euro abrechnen können. Auch diese Gelder kommen von GKV und PKV, in deren Zuständigkeit das Pflegepersonalbudget fällt. Im Krankenhausentlastungsgesetz ist geregelt, dass der erhöhte Betrag auch dann bei den Krankenhäusern verbleibt, wenn keine Pflegepersonalausgaben in gleicher Höhe entstanden sind. (chb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung