GBA-Beschluss in Kraft getreten

Corona-Sonderregeln für ASV-Teams gehen in die Verlängerung

Bis zum 30. September können Teams in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung ihre Patienten weiterhin telefonisch oder per Videosprechstunde beraten.

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Berlin. Bereits im Juni hatte der Gemeinsame Bundesausschuss pandemiebedingt eine Verlängerung der Fernbehandlung innerhalb der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Regelung nun mit Wirkung zum 1. Juli in Kraft getreten, wie der GBA meldet. Demnach können ASV-Teams zur Vermeidung von Kontakten ihre Patienten bis 30. September auch telefonisch oder per Videosprechstunde beraten.

Patienten, die an der ASV teilnehmen, könnten sowohl krankheits- als auch therapiebedingt immungeschwächt sein und hätten bei einer Corona-Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, hatte der GBA seine Entscheidung im Juni begründet. Vor diesem Hintergrund seien zur Vermeidung von Kontakten und damit verbundenen Infektionsrisiken pandemiebedingt Szenarien denkbar, in denen eine telefonische Beratung zwingend geboten sein könne. (kaha)

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