Häusliche Krankenpflege

DAK will Ärzte bei Verordnung beraten

Kasse will Ärzten, deren Verordnungen deutlich über dem Durchschnitt liegen, Beratung anbieten.

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HAMBURG. Ab dem heutigen Montag will die DAK Gesundheit 8850 Allgemeinmediziner und Internisten in ganz Deutschland durch Praxisbetreuer aufsuchen lassen. Sie sollen den niedergelassenen Ärzten anbieten, sich bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKPF) beraten zu lassen. Das bestätigt Helge Dickau, Sprecher der DAK, der "Ärzte Zeitung".

Besucht werden sollen alle Praxen, die bei Verordnungen von häuslicher Krankenpflege ihrer DAK-Versicherten um 25 Prozent oder mehr über dem DAK-Schnitt liegen und jährlich mehr als 1000 Euro Kosten pro Fall verursachen.

Besucht werden sollen außerdem die Ärzte, die das Aus- und Anziehen von Kompressionsstrümpfen über die HKPF bei mehr als drei DAK-Versicherten verordnet haben, ohne dass den Patienten seit 2013 Kompressionsstrümpfe der Klasse II verordnet wurden.

So sei etwa das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen nur bei Strümpfen der Kompressionsklasse II, nicht aber der Klasse I verordnungsfähig, erklärt Dickau. "Deshalb ist es notwendig, die Kompressionsklasse in der Verordnung anzugeben." Auch das Richten von Medikamenten oder subkutane Injektionen können nur verordnet werden, wenn die Betroffenen die Medikamente nicht mehr selbstständig einnehmen oder injizieren können.

Schlechtes Sehen der Patienten oder schlechte Feinmotorik der Patienten müssen als Begründung auf der Verordnung angegeben werden.

Offenbar stiegen die Ausgaben der Kassen für HKPF zuletzt erheblich. Zwischen 2010 und 2014 lag der Anstieg jeweils zwischen 10,3 und 10,7 Prozent, sagt Dickau. 2014 habe die DAK Gesundheit 514 Millionen Euro im Bereich der häuslichen Krankenpflege ausgegeben, hieß es. (cben)

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