Direkt zum Inhaltsbereich

Sterbehilfe

DGHO lehnt Änderung des Strafrechts ab

In der Sterbehilfe-Debatte fordert die DGHO eine Versachlichung der Diskussion - und erteilt den vier vorgelegten Gesetzentwürfen eine Absage.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die ärztlich assistierte Selbsttötung ist laut Deutscher Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) kein Fall für das Strafrecht. Das schreibt sie in einer Mitteilung.

"Mit einem Gesetz würde Ärzten und Patienten der Freiraum genommen, den es in - selten vorkommenden - Situationen braucht", erklärt Professor Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. "Wenn sich Patienten selbstverantwortlich zu einer Selbsttötung entscheiden, dann dürfen wir sie als Ärzte nicht allein lassen."

Die DGHO verweist in ihrer Mitteilung auf eine Umfrage, die sie im Vorfeld der Debatte unter ihren Mitgliedern durchgeführt hatte. Sie zeigt, dass es sich bei der Bitte um Hilfe zur Selbsttötung auch bei Ärzten, die auf dem Gebiet der Krebserkrankungen tätig sind, um eine seltene Konfliktsituation handelt: Fast die Hälfte der befragten Onkologen war noch nie darauf angesprochen worden.

Bei denjenigen, die von Patienten angesprochen wurden, war dies in weniger als zehn Fällen in einem ganzen Berufsleben der Fall.

Eine Strafrechtsänderung sei aus Sicht des DGHO-Vorstands daher nicht wünschenswert. "Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung ist es gut, wenn der Staat in einer so individuellen Situation den Raum für Gewissensentscheidungen offen lässt", so Freund. "Wir haben großes Vertrauen, dass die Ärzte verantwortlich handeln."

Die DGHO fordert dazu jedoch unter anderem mehr Hilfestellungen für Ärzte beim Umgang mit Extremsituationen am Lebensende sowie die Anpassung des ärztlichen Berufsrechts an das geltende Strafrecht, nach dem die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar ist. (jk)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

© jarun011 / stock.adobe.com

Chronische lymphatische Leukämie

Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Update der S3-Leitlinie

Neue Empfehlung in der Sepsis-Therapie

Lesetipps
Apixaban, ein orales Antikoagulans zur Behandlung und Vorbeugung von Blutgerinnseln sowie zur Vorbeugung von Schlaganfällen bei Vorhofflimmern.

© Soni's / stock.adobe.com

Vergleich bei dreimonatiger Therapie-Zeit

Apixaban vs. Rivaroxaban: Welches DOAK hat das geringere Blutungsrisiko?

Eine Ampel, bei der alle drei Lichter an sind.

© soulartist / stock.adobe.com

Häufige Nebenwirkung

Obstipation bei Schmerzpatienten: Ampeltest hilft bei Bewertung der Darmfunktion