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Sterbehilfe

DGHO lehnt Änderung des Strafrechts ab

In der Sterbehilfe-Debatte fordert die DGHO eine Versachlichung der Diskussion - und erteilt den vier vorgelegten Gesetzentwürfen eine Absage.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die ärztlich assistierte Selbsttötung ist laut Deutscher Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) kein Fall für das Strafrecht. Das schreibt sie in einer Mitteilung.

"Mit einem Gesetz würde Ärzten und Patienten der Freiraum genommen, den es in - selten vorkommenden - Situationen braucht", erklärt Professor Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. "Wenn sich Patienten selbstverantwortlich zu einer Selbsttötung entscheiden, dann dürfen wir sie als Ärzte nicht allein lassen."

Die DGHO verweist in ihrer Mitteilung auf eine Umfrage, die sie im Vorfeld der Debatte unter ihren Mitgliedern durchgeführt hatte. Sie zeigt, dass es sich bei der Bitte um Hilfe zur Selbsttötung auch bei Ärzten, die auf dem Gebiet der Krebserkrankungen tätig sind, um eine seltene Konfliktsituation handelt: Fast die Hälfte der befragten Onkologen war noch nie darauf angesprochen worden.

Bei denjenigen, die von Patienten angesprochen wurden, war dies in weniger als zehn Fällen in einem ganzen Berufsleben der Fall.

Eine Strafrechtsänderung sei aus Sicht des DGHO-Vorstands daher nicht wünschenswert. "Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung ist es gut, wenn der Staat in einer so individuellen Situation den Raum für Gewissensentscheidungen offen lässt", so Freund. "Wir haben großes Vertrauen, dass die Ärzte verantwortlich handeln."

Die DGHO fordert dazu jedoch unter anderem mehr Hilfestellungen für Ärzte beim Umgang mit Extremsituationen am Lebensende sowie die Anpassung des ärztlichen Berufsrechts an das geltende Strafrecht, nach dem die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar ist. (jk)

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