Sterbehilfe

DGHO lehnt Änderung des Strafrechts ab

In der Sterbehilfe-Debatte fordert die DGHO eine Versachlichung der Diskussion - und erteilt den vier vorgelegten Gesetzentwürfen eine Absage.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die ärztlich assistierte Selbsttötung ist laut Deutscher Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) kein Fall für das Strafrecht. Das schreibt sie in einer Mitteilung.

"Mit einem Gesetz würde Ärzten und Patienten der Freiraum genommen, den es in - selten vorkommenden - Situationen braucht", erklärt Professor Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. "Wenn sich Patienten selbstverantwortlich zu einer Selbsttötung entscheiden, dann dürfen wir sie als Ärzte nicht allein lassen."

Die DGHO verweist in ihrer Mitteilung auf eine Umfrage, die sie im Vorfeld der Debatte unter ihren Mitgliedern durchgeführt hatte. Sie zeigt, dass es sich bei der Bitte um Hilfe zur Selbsttötung auch bei Ärzten, die auf dem Gebiet der Krebserkrankungen tätig sind, um eine seltene Konfliktsituation handelt: Fast die Hälfte der befragten Onkologen war noch nie darauf angesprochen worden.

Bei denjenigen, die von Patienten angesprochen wurden, war dies in weniger als zehn Fällen in einem ganzen Berufsleben der Fall.

Eine Strafrechtsänderung sei aus Sicht des DGHO-Vorstands daher nicht wünschenswert. "Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung ist es gut, wenn der Staat in einer so individuellen Situation den Raum für Gewissensentscheidungen offen lässt", so Freund. "Wir haben großes Vertrauen, dass die Ärzte verantwortlich handeln."

Die DGHO fordert dazu jedoch unter anderem mehr Hilfestellungen für Ärzte beim Umgang mit Extremsituationen am Lebensende sowie die Anpassung des ärztlichen Berufsrechts an das geltende Strafrecht, nach dem die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar ist. (jk)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Reform des Bereitschaftsdienstes

Neues Fahrdienst-Modell geht in Nordrhein live

Gesundheitspolitischer Wunschzettel

vfa-Chef Han Steutel: „Es lohnt, allen Stakeholdern gut zuzuhören“

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Abb. 1: Finale Analyse der SPOTLIGHT-Studie zum fortgeschrittenen, Claudin-18.2-positiven und HER2-negativen Adenokarzinom des Magens/AEG: Gesamtüberleben (PPS-Population)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Zolbetuximab: Standardtherapie bei CLDN18.2+/HER2− Magenkarzinomen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

10 Fragen, 10 Antworten

Ausgeschlafen trotz Schichtdienst: Wie das klappen kann

Kopfschmerzen

Migräne: Welche Therapie bei älteren Patienten möglich ist

Lesetipps
Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Großer Andrang am Quartalsanfang? Mit der Ersatzbescheinigung könnten sich vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen den Weg in die Praxis sparen.

© Picture-Factory / stock.adobe.com

Neues Verfahren mit Potenzial

Das bringt die elektronische Ersatzbescheinigung den Praxen