Direkt zum Inhaltsbereich

Sterbehilfe

DGHO lehnt Änderung des Strafrechts ab

In der Sterbehilfe-Debatte fordert die DGHO eine Versachlichung der Diskussion - und erteilt den vier vorgelegten Gesetzentwürfen eine Absage.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die ärztlich assistierte Selbsttötung ist laut Deutscher Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) kein Fall für das Strafrecht. Das schreibt sie in einer Mitteilung.

"Mit einem Gesetz würde Ärzten und Patienten der Freiraum genommen, den es in - selten vorkommenden - Situationen braucht", erklärt Professor Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. "Wenn sich Patienten selbstverantwortlich zu einer Selbsttötung entscheiden, dann dürfen wir sie als Ärzte nicht allein lassen."

Die DGHO verweist in ihrer Mitteilung auf eine Umfrage, die sie im Vorfeld der Debatte unter ihren Mitgliedern durchgeführt hatte. Sie zeigt, dass es sich bei der Bitte um Hilfe zur Selbsttötung auch bei Ärzten, die auf dem Gebiet der Krebserkrankungen tätig sind, um eine seltene Konfliktsituation handelt: Fast die Hälfte der befragten Onkologen war noch nie darauf angesprochen worden.

Bei denjenigen, die von Patienten angesprochen wurden, war dies in weniger als zehn Fällen in einem ganzen Berufsleben der Fall.

Eine Strafrechtsänderung sei aus Sicht des DGHO-Vorstands daher nicht wünschenswert. "Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung ist es gut, wenn der Staat in einer so individuellen Situation den Raum für Gewissensentscheidungen offen lässt", so Freund. "Wir haben großes Vertrauen, dass die Ärzte verantwortlich handeln."

Die DGHO fordert dazu jedoch unter anderem mehr Hilfestellungen für Ärzte beim Umgang mit Extremsituationen am Lebensende sowie die Anpassung des ärztlichen Berufsrechts an das geltende Strafrecht, nach dem die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar ist. (jk)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Schnelle Reaktion auf Wechsel im Ministerium

BÄK und PKV-Verband übergeben Linnemann aktualisierte GOÄ-Version

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Langfristig überlegen: Kombinationen mit Daratumumab in der Erstlinie

© LASZLO / stock.adobe.com

Neu diagnostiziertes Multiples Myelom

Langfristig überlegen: Kombinationen mit Daratumumab in der Erstlinie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, a Johnson & Johnson company, Neuss
Abb.  1: Indikationsübergreifendens Therapie-Monitoring in den ersten Behandlungszyklen mit Ribociclib beim HR+/HER2- Brustkrebs

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Früher und metastasierter HR+/HER2- Brustkrebs

Einfach und konsistent: indikationsübergreifendes Therapie-Management mit Ribociclib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Lesetipps
Arzt mit einem Modell des männlichen Harntrakts in der Hand spricht mit einem Patienten.

© Peakstock / stock.adobe.com

Künstliche Intelligenz

Bei urologischen Problemen: Fragen Sie Chatbot „Urobert“

Eine Frau geht Walken im Park. Man sieht nur ihre Beine.

© Robert Kneschke / AdobeStock

Cochrane-Update

Körperliches Training hilft wohl doch kaum bei Hüftarthrose

Die Wissenschaftler arbeiten mit der Annahme, dass die Zellen nach dem „Auftauen“ ihre normalen physiologischen Prozesse wieder aufnehmen.

© Tomorrow.bio

Start-up

Kryokonservierung: Der Traum vom ewigen Leben