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Pflege von Frühchen

DKG beantragt Änderung der GBA-Richtlinie

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BERLIN. Die intensivmedizinische Versorgung von Frühchen kehrt als Beratungsthema auf die Tagesordnung des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zurück. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat bestätigt, einen dementsprechenden Antrag beim GBA eingereicht zu haben. Es gehe nicht darum, einmal festgezurrte Qualitätskriterien wieder abzuschwächen, sondern sie praktikabel zu machen, sagte ein Sprecher am Freitag der "Ärzte Zeitung".

Hintergrund sind die strengen Personalvorgaben, die der GBA im Juni 2013 in einer Richtlinie erlassen hat – übrigens mit der Stimme der DKG. Im Dezember läuft die Übergangsfrist aus. Ab Januar soll zwingend gelten, dass Frühchen, die intensiv betreut werden müssen, rund um die Uhr eine pädiatrische Intensivpflegekraft zur Seite gestellt bekommen sollen.

Die Richtlinie verwendet das Wort "jederzeit". Das sei rechtssicher für die 231 Perinatalzentren in Deutschland kaum zu erfüllen, sagte der DKG-Sprecher. Weiterbildungserfordernisse für das vorhandene Personal und das knappe Angebot an neuen neonatologischen Intensivpflegekräften würden dies erschweren. Deshalb solle der Begriff geändert werden. (af)

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