Beschluss des G-BA

DMP zu COPD wird aktualisiert

Neuerungen sehen unter anderem veränderte Medikation sowie die einmalige Verordnung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung vor.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aktualisiert seine Anforderungen an das Disease Management Programm COPD. Das hat er in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen.

Zu den Neuerungen zählen unter anderem:

  • Die Empfehlungen für die vorrangig zu verordnenden Arzneimittel werden aktualisiert. Ziel ist es, die Symptome wie Atemnot und Husten zu verbessern und plötzliche Exazerbationen zu vermeiden. Die ärztliche Überwachung und Steuerung wird stärker betont. Die Therapie soll zügig reduziert oder verstärkt werden können.
  • Ist eine Langzeit-Sauerstofftherapie notwendig, ist diese nun 15 Stunden pro Tag durchzuführen.
  • Bei operativen Therapieoptionen soll bei einem schweren Lungenemphysem auch eine Reduktion des Lungenvolumens und als letzte Möglichkeit eine Lungentransplantation erwogen werden.
  • Patienten sollen nicht nur über die Gefahren des aktiven Rauchens, sondern auch des Passivrauchens sowie von E-Zigaretten aufgeklärt werden. Einmalig sollen auch Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden können.

Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden. (eb)

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