KV Nordrhein bleibt skeptisch

„Das DVG hat es in sich“

Der Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung“-Gesetz (DVG) treibt den Akteuren im Gesundheitswesen teils tiefe Sorgenfalten auf die Stirn. Beim NRW-Kongress Telemedizin 2019 gab es indessen auch Lob.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt große Hoffnungen in das DVG. Die geplanten Regelungen könnten den notwendigen Schub für Förderung der Telemedizin bringen, sagte Dr. Edmund Heller, Staatssekretär im NRW-Gesundheitsministerium, am Montag beim „NRW-Kongress Telemedizin 2019“ in Düsseldorf. Mit Telekonsilen, Telemonitoring, Televisiten und Videosprechstunden gebe es bereits gute digitale Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung – allerdings vor allem auf Modellbasis.

„Der Übergang in die Regelversorgung ist unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen schwierig zu realisieren“, beklagte Heller. Vom DVG erhofft er sich hier einen großen Schritt nach vorn.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) verbindet hingegen mit dem DVG-Referentenentwurf Ungemach für die niedergelassenen Vertragsärzte. „Das Gesetz enthält viele Detailregelungen und Vorschläge, die erheblich in den Alltag der vertragsärztlichen Praxis eingreifen“, sagte KVNo-Chef Dr. Frank Bergmann bei der jüngsten Vertreterversammlung (VV) in Düsseldorf. „Das DVG hat es in sich.“

KVNo kritisiert erweiterte Daten-Zugriffsrechte

Das betreffe nicht nur die erhöhten Sanktionen für Ärzte, die sich nicht an die TI anschließen. Künftig hätten mehr Leistungserbringer Zugriffsrechte auf Daten der vertragsärztlichen Verordnungen, wie Vorsorge- und Rehaeinrichtungen. „Gehilfen bei Psychotherapeuten, diverse Pflegerinnen, Hebammen, Physiotherapeuten erhalten Zugriffsrechte für das Notfalldaten-Management, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte.“

Misstrauisch macht den KVNo-Chef eine geplante Regelung zu Fernbehandlungen, die harmlos daher komme, aber erhebliche Sprengkraft enthalte: Laut DVG sollen Praxen für Fernbehandlungen werben dürfen, wenn die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards gesichert ist.

„Es wird darauf gesetzt, dass die Patienten mit den Füßen abstimmen und man Druck auf das System ausüben kann.“ In den Augen von Bergmann begünstigt das Gesetz die Krankenkassen und die Industrie. Sie könnten DiGA entwickeln und die Ärzteschaft dabei außen vor lassen, kritisierte er.

Allen sei klar, dass DiGA kommen und sich durchsetzen werden, sagte Bergmann. Für umso wichtiger hält er es, eine breite gesellschaftliche Debatte über die mit der Entwicklung verbundenen Risiken wie die mögliche Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte zu führen.

Die VV verabschiedete mit großer Mehrheit mehrere Anträge zum Thema Digitalisierung. Dort machen sich die Delegierten unter anderem für ein Recht auf Nicht-Vernetzung von Ärzten und Psychotherapeuten sowie die Freiwilligkeit der Nutzung von ePA für Ärzte und Patienten stark und fordern, dass der Datenschutz bei der Einführung der TI nicht auf der Strecke bleiben darf. „Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht anschließen möchten, nicht zu zwingen, ihre Praxisverwaltungssysteme direkt mit der Telematik-Infrastruktur zu verbinden“, heißt es in einem der Anträge.

Lesen Sie dazu auch: "Digitale Versorgung"-Gesetz: Entwurf mit analogen Krücken?

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