Labormedizin

Das "Ende der Fahnenstange" erreicht

Der Berufsverband der Laborärzte schlägt Alarm - und beklagt die nach seiner Ansicht chronische Unterfinanzierung. Sie sei inzwischen ein "Risiko für das Patientenwohl".

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Labormedizin: In der GKV nicht mehr kostendeckend.

Labormedizin: In der GKV nicht mehr kostendeckend.

© Getty Images / iStockphoto

BERLIN. Drastische Warnung des Vorsitzenden des Berufsverbandes der Laborärzte, Andreas Bobrowksi: Angesichts einer Erstattungsquote von 89,18 Prozent für die Kosten von Laborleistungen sei nicht nur die wohnortnahe flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet, sondern auch die Existenz des Fachs Labormedizin.

Hätten die Labore bisher versucht, die Honorarverluste in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung zu kompensieren - was unter anderem zu der Forderung geführt hat, die Bewertung technischer Leistungen in der GOÄ abzusenken -, so sei nun das "Ende der Fahnenstange erreicht", erklärte Bobrowski am Mittwoch vor Journalisten in Berlin.

Daran ändere auch nichts der Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom vergangenen Freitag, wonach die Untergrenze der Erstattungsquote für Laborkosten um 2,4 Punkte auf 91,58 Prozent ab dem 1. Januar 2014 angehoben werden soll.

Professor Michael Neumaier, Vizepräsident der Fachgesellschaft für klinische Chemie und Labormedizin, betonte die wachsende Bedeutung seines Fachs angesichts der Entwicklung der individualisierten Medizin.

Die Berufs- und Honorarpolitik gefährde aber den Nachwuchs und damit die Kompetenz dieses Querschnittsfachs.

Bobrowski forderte die KBV auf, den inzwischen 15 Jahre alten Labor-EBM zu aktualisieren und Leistungen kostendeckend zu bewerten.

Der Verband der Diagnostika-Industrie wies darauf hin, dass der Anteil der Laborleistungen an den GKV-Gesamtausgaben seit 1997 stetig sinkt und derzeit bei unter drei Prozent liegt.

Ferner gebe es einen Innovationsstau, weil neue Tests im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Bewertungsausschuss hohe Hürden nehmen müssen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Kommentare
Dr. Bernhard Wiegel 27.06.201323:15 Uhr

Laborärzte warnen: KBV verletzt Schutzverpflichtung - Patienten zunehmend gefährdet

Lieber Herr Gahleitner,
vorab einen herzlichen Gruß nach Regensburg.

Darf ich mit Ihnen kollegialiter ein paar Fakten erinnern. Sie erinnern vielleicht auch die gemeinsamen Anstrengungen zur KVB-Wahl 1999/2000.

Wir Laborärzte warnen heute, weil (und dies gilt vielleicht auch für Ihr Fachgebiet) sich die Oberen und Provinzialen an die Agreements von 1997 bis 1999 zur Laborreform nicht mehr erinnern.

Land (Analysefrequenz) für Frieden (fester Punktwert) war damals die Devise. Ein Frequenzeinbruch von bis zu 45 % war damals die Folge.


Sie erinnern sicherlich zudem noch die Teilungs-Tendenzen der Jahre 1994 bis 1996, deren Konsequenzen wir heute vielleicht auch auf den Prüfstand stellen sollen.

Leistung muß sich auch im GKV-System lohnen, zumindest darf die GKV-Tätigkeit nicht andere Bereiche hinunterziehen. Heißt, bis zur Idee, die "Freien Leistungen" einzudeckeln war die Kostenerstattung zwar äußerst knapp, jedoch aufgrund festen Erstattungsbetrages einschätzbar.

Sie erinnern, dass zum Zwecke eines Interessenausgleichs unter den Versorgern Kassen und KBV im Jahr 1999 das ärztliche Honorar und die Erstattung der Kosten im Medizinischen Labor voneinander getrennt hatten. Der Laborarzt sollte beim Honorar durch Mengenentwicklungen nicht besser gestellt werden als jeder andere Arzt.

Andererseits sollte der bei Laboren extrem hohe Kostenanteil von weit über 90 Prozent entsprechend der von Patienten und Ärzten abgeforderten Untersuchungsmenge in voller Höhe erstattet werden.

Dieser Kostenanteil, der auch heute bei über 95% liegt, war damals auf der Grundlage einer Analyse der Unternehmensberatung McKinsey in Höhe der durchschnittlichen Kosten der wirtschaftlichsten der repräsentativ ausgewählten Laborpraxen festgelegt worden. Die jetzt vorgenommene Quotierung ist rechtswidrig und unzumutbar, weil der mit ihr verfolgte Zweck - die Herbeiführung einer Mengenbegrenzung - nicht erreicht werden kann. Sie trifft nur den Auftragnehmer, nicht den Veranlasser.

Wie ist die Lage heute: Noch in der Laborreform wurde der Erstattungsbetrag, der sowieso schon das ermittelte Minimum darstellte, gleich durch unsere Provinziale um 15% gekürzt, ein Weiteres waren die Kürzungen der durchschnittlichen Einzelleistungsvergütung um 7% und der Transportpauschale um weitere 7% im Jahre 2009. Die sich anbahnende Quotierung (zu der sich anfangs nicht alle KVen durchringen konnten) bringt für uns nun eine weitere Reduktion um etwa 9%, in der Summe also weit über 30%.
Wir alle wissen, wohin sich in der Zwischenzeit die Kosten in der Bundesrepublik bewegt haben. Die Laborärzte stehen da wie der berühnmte abgehängte Waggon mit der Laterne auf dem Abstellgleis.

Dies obwohl keinerlei Not herrscht und diverse Elemente der Labortöpfe der Überprüfung harren (nach immerhin 15 Jahren seit der Laborreform).

Als Arzt für Labormedizin oder Mikrobiologie unterfällt man strikter Auftragsbindung. Mengensteuerung erfolgt durch Auftragserteilung. Wie Sie unterfallen wir dem Leistungsgebot. Wie Sie unterfallen wir diversen medizinischen Berufsregeln, was die regelrechte Versorgung unserer Patienten betrifft. Wie Sie stehen wir im Wettbewerb.
Wie Sie bedürfen wir der Solidarität der (Fach-)-Ärzteschaft. Bedenken Sie, dass Kostenerstattung durchlaufende Posten bedeutet; im Arzthonorar (Kapitel 12) haben wir den Deutschen Normarzt (gerade in Bayern) nicht auch nur annähernd erreicht. Hier besteht Kompensationbedarf.
Ich weiß nicht, ob Sie Mitglied einer Laborgemeinschaft sind. Wenn ja, dann sollten Sie erheblichstes Interesse am Wegfall der Quotierung zumindest für die EBM-Kapitel 32.2-Leistungen haben um Ihre Laborgemeinschaft vor Insolvenz oder erheblicher Nachschusspflicht durch die Mitglieder zu schützen.
Nicht unerwähnt darf bleiben, dass Erhebungen über die Kostensituation der Laborgemeinschaften seitens der Körperschaft erhebliche Unterdeckungen aufgeze

Dr. Erich Gahleitner 27.06.201312:55 Uhr

Labormedizin

Wenn man sich die Quartalsabrechnungen der Labormediziner im Vergleich zu den anderen ärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen anschaut dann ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht!Das Labor ist für alle tatsächlich Ärztlich Tätigen ein grosses Ärgernis und sollte aus dem Honorartopf der Ärzte vollständig herausgenommen werden.Bis auf ganz wenige wichtige Parameter ist ein Großtéil der Laborleistungen überflüssig.Nicht die Einzelleistungen machen in dem Fall das Kraut fett sondern die Millionen Oder vielleicht Mlliarden? Leistungen die täglich in der Bundesrepublik über die Analizer in den Labors tickern.Die Hauptarbeit machen dabei die Mitarbeiterinnen die die Analizer bedienen und der Computer.Die Frage sei erlaubt was ist hier Ärztliche Leistung?

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Lesetipps
Eine Frau, die unter Reisediarrhö leidet, sitzt auf der Toilette.

© Goffkein / stock.adobe.com

Reisemedizin

Reisediarrhö: Expertin rät von Stand-by-Antibiotika ab

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung