Kommentar
Der Kampf um den Kuchen beginnt
Bremens vier Großkliniken wollen ihre Finger tiefer in den Honigtopf der ambulanten Versorgung stecken. Die ehemals kommunalen Krankenhäuser haben 18 Anträge nach Paragraf 116 b SGB V an die Gesundheitsbehörde gestellt. Sie wollen zum Beispiel die ambulante Versorgung von Krebspatienten erbringen, Kinder mit Herzproblemen behandeln oder Patienten mit Tuberkulose, Multipler Sklerose und Rheuma.
Krankenkassen und KV an der Weser stellen sich quer. Zu Recht. Denn der Paragraf 116 b wurde geschaffen, um die Versorgung in hochspeziellen Fällen zu gewährleisten, bei seltenen Erkrankungen oder besonderen Krankheitsverläufen. Er wurde indessen nicht geschaffen, um Kliniken in finanzieller Schieflage auf Kosten der ambulanten Budgets zu retten. Die vertragsärztliche Versorgungssituation sei zu berücksichtigen, bestimmt das Gesetz.
Was immer damit genau gemeint sein mag - eine flächendeckende Unterversorgung etwa bei der ambulanten Behandlung von Krebspatienten wird man in Bremen kaum unterstellen können. Wenn die Klinikleitungen auch die Genesung der Patienten nach der Krankenhausentlassung stärker in den Blick nähmen, müssten sie nicht derart auf den ambulanten Sektor schielen.
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