Bremens Kliniken ernten Gegenwind
Bremens Krankenhausverbund Gesundheit Nord stehen turbulente Zeiten ins Haus. Die vier Krankenhäuser des Verbundes haben 18 Anträge auf ambulante Behandlung im Krankenhaus an das Gesundheitsressort des Landes Bremen geschickt.
Veröffentlicht:Rechtsgrundlage dafür ist der Paragraf 116 b SGB V. Die KV Bremen und die Krankenkassen sind alarmiert. Bisher haben vier der 14 Bremer Krankenhäuser, und zwar die Klinika Mitte, West, Ost und Links der Weser, allesamt Einrichtungen unter dem Dach der Gesundheit Nord, Leistungen nach 116b beantragt.
Der Gesetzestext legt fest, dass von Krankenhäusern nur hoch spezialisierte Leistungen für Patienten mit seltenen Erkrankungen und mit besonderen Krankheitsverläufen ambulant erbracht werden dürfen, und zwar nur unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation.
Praxen für pädiatrische Kardiologie wären betroffen
Ob die in Bremen beantragten Leistungen diesen Kriterien entsprechen, wird Gegenstand der Auseinandersetzung sein. Alle vier Häuser der Gesundheit Nord wollen etwa die "onkologische Versorgung" ambulant anbieten, rheumatologische Versorgung oder Diagnostik von Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz, von Patienten der pädiatrischen Kardiologie oder mit Multipler Sklerose.
Günter Scherer, Vize der KV Bremen, sagte der "Ärzte Zeitung": "Wenn die Anträge auf pädiatrische Kardiologie durchkommen, hätte das direkte Konsequenzen für die beiden Bremer Praxen, die diese Leistungen anbieten." Die KV erwägt gegebenenfalls eine Klage, "auch wenn noch nicht klar ist, wer wirklich der Klagende sein wird, KV oder niedergelassene Ärzte," sagte Scherer. Von einer einvernehmlichen Lösung sei man allerdings weit entfernt. Der Geschäftsführer der Gesundheit Nord, Diethelm Hansen, habe Gesprächsangebote der KV ignoriert, hieß es.
Auch die Kassen sind strikt gegen die Anträge. "Wir werden vermutlich dagegen votieren", erklärte Peter Bahlo vom VdAK/AEV Landesverband Bremen. "Der Gesundheit Nord geht es nicht um bessere Patientenversorgung, sondern um Erlösoptimierung", kritisierte Bahlo. Bisher habe man nur die Liste der Anträge, aber noch nicht die Anträge selbst oder die Begründungen, sagte Bahlo.
Angesichts der beantragten Indikationen stehen den Bremern zähe Verhandlungen ins Haus. "Wir werden jetzt abwarten, wie sich die KV und die frei gemeinnützigen Krankenhäuer in Bremen verhalten", sagte Bahlo. Die Gesundheit Nord indessen mauert. Man bestätigte lediglich, dass die Anträge gestellt wurden. "Wir warten jetzt auf die Sitzung des Planungsausschusses", sagte eine Sprecherin der "Ärzte Zeitung".
Einvernehmliche Lösung wird schwer werden
Der Ausschuss wird sich am 26. November treffen, um die Anträge zu diskutieren, erklärte Frederik Buscher, Leiter des Referats Krankenhäuser beim Senat für Gesundheit und Soziales. Zum Ausschuss gehören unter anderem Vertreter der Kliniken, der KV und der Kassen. Paragraf 116b bestimmt, dass bei der Entscheidung über die Anträge eine "einvernehmliche Bestimmung mit den an der Krankenhausplanung unmittelbar Beteiligten" anzustreben sei. Dass so etwas in Bremen möglich ist, zeigt eine Vereinbarung mit dem gemeinnützigen Klinikum Rotes Kreuz Krankenhaus (RKK) in Bremen. Seit 2007 erbringt das RKK ambulant rheumatologische Leitungen.
Im Falle der Häuser von Gesundheit Nord liegen die Dinge anders. Auch Buschers Chefin, die Bremer Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD), die im Ausschuss mit über die Anträge der Gesundheit Nord entscheiden muss, hadert mit Interessenkonflikten. Denn Rosenkötter sitzt außer im Planungsausschuss auch im Aufsichtsrat der Gesundheit Nord - als Vorsitzende.
"Wenn die Parteien sich nicht einigen können, dann entscheidet unser Haus," signalisierte Buscher. Die KV Bremen, die den Hamburger Anwalt Ulrich Steffen mit zur Sitzung des Planungsausschusses bringen will, erhielt von Buscher Gegenwind. Anwälte seien nicht zugelassen, hieß es. In Bremen stehen die Zeichen auf Sturm.
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