Nutzenbewertung

Details zu Infosystem im Herbst

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BERLIN. Das – elektronische – Arztinformationssystem zu den Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung kann frühestens im späteren Verlauf des Jahres 2018 realisiert werden. Gegenwärtig arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einer notwendigen Rechtsverordnung, in der Details zu diesem Informationssystem festgelegt werden sollten. Nach einer Konsultationsrunde mit Verbänden im Juni/Juli soll der Verordnungsentwurf nach Angaben des Ministeriums vorliegen.

Rechtsgrundlage ist das im März verabschiedete GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz. Damit reagierte der Gesetzgeber auf den Umstand, dass die vom Bundesausschuss publizierten Nutzenbewertungsbeschlüsse von Ärzten kaum genutzt und in der Praxis wenig berücksichtigt werden. (HL)

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