Pflegereform

Deutlich mehr Anträge bewilligt

Veröffentlicht:

BERLIN. Seit Inkrafttreten der Pflegereform am Jahresanfang werden weniger Pflegeanträge abgelehnt als früher. In den ersten fünf Monaten des Jahres hätten die Medizinischen Dienste der Krankenkassen 349 337 Erstgutachten erstellt, bei 70 106 Versicherten sei kein Pflegegrad festgestellt worden, schreibt die "Nordwest-Zeitung".

Das seien 20,1 Prozent aller Anträge gewesen. Vor Einführung der Reform seien noch 30 Prozent der Erstantragsteller abgelehnt worden.

Die Zeitung beruft sich auf die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Demnach wurden gut 25 Prozent der Erstantragsteller in den ersten fünf Monaten 2017 in Pflegegrad 1 eingestuft.

Sie hätten damit Anspruch auf maximal 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Linke monierte, dass damit fast jeder zweite Erstantragsteller ohne professionelle Pflegeleistungen bleibe. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematisches Review

Kortikosteroide bei schwerer Pneumonie wahrscheinlich nützlich

Innovative Diabetestherapie

Nicht-peptidische GLP-1-Rezeptoragonisten am Start

Lesetipps
DEGAM, DDG oder DGIM: Je nach Fachgesellschaft finden sich teils leicht voneinander abweichende Empfehlungen.

© mit KI generiert / kirania / stock.adobe.com

Keine einheitlichen Zielkorridore

Typ-2-Diabetes: So stark divergieren die aktuellen Empfehlungen

Eine Frau fässt sich mit den Händen an die Brust

© Art_Photo / stock.adobe.com

Unterschiede der Geschlechter

Herzinfarkte und Ischämie bei Frauen: Was ist wirklich anders?