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AOK Baden-Württemberg

Diabetesvertrag mit neuem Modul Fußsyndrom

Veröffentlicht:

STUTTGART. Der Diabetologievertrag der AOK Baden-Württemberg wird zum 1. Juli um das Modul „Diabetisches Fußsyndrom“ erweitert. Das Vertragselement ist von der Kasse zusammen mit Medi Baden-Württemberg und dem Verband Diabetologen eG aufgesetzt worden. Ziel ist es, durch einen strukturierten Behandlungspfad die Amputationsrate bei Patienten mit Fußsyndrom zu senken. Vorgesehen ist dabei ein abgestuftes Versorgungsnetz von Spezialisten in Klinik und Praxis, in das auch Fußambulanzen einbezogen werden sollen.

Bei Risikopatienten soll künftig der Facharzt schon dann konsultiert werden können, bevor eine Wunde entstanden ist. Erkennt der Facharzt im Fall eines Patienten mit Fußsyndrom keinen Heilungsfortschritt, soll dieser spätestens nach 24 Wochen in ein stationäres Fußzentrum überwiesen werden.

Für die teilnehmenden Diabetologen sieht der Vertrag eine Vergütungsstruktur vor, die „merklich über die Regelversorgung hinaus geht“. Diese ist nach Indikation in ärztliche Leistungen und Verbandwechsel aufgeteilt. (fst)

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