KBV-VV am Freitag

Die EBM-Reform steht in den Sternen

Der Widerstand gegen die geplante EBM-Reform ebbt nicht ab. Heute wollten die Vertreter bei der KBV Hausarzt-EBM und Co beschließen. Ob es wirklich dazu kommt, ist völlig offen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
KBV-Zentrale - hier tagt die Vertreterversammlung.

KBV-Zentrale - hier tagt die Vertreterversammlung.

© vdb

BERLIN/KÖLN. Von Einigkeit keine Spur: Aus den Kassenärztlichen Vereinigungen kommt weiterhin Widerstand gegen die geplante EBM-Reform. Diese sollte eigentlich am Freitag auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin beschlossen werden.

Ob es wirklich dazu kommt, sei derzeit angesichts der Proteste zum Beispiel aus den KVen Hessen und Baden-Württemberg noch völlig offen, hieß es aus Ärztekreisen.

Die Konzepte zur Reform des Hausarzt-EBM und der Einführung einer fachärztlichen Grundpauschale sollten eigentlich zum 1. Juli 2013 umgesetzt werden, so der Plan der KBV.

Eine Umfrage der "Ärzte Zeitung" unter zehn KVen im Februar hatte bereits gezeigt, dass noch viele Regionen Gesprächsbedarf sehen. Allein der Zeitplan wurde von fast allen KVen als "sehr ambitioniert" bezeichnet.

Auch der KVNo-Vorstand Bernhard Brautmeier sieht die Verabschiedung des Hausarzt-EBM zum 1. Juli kritisch. Die Auswirkungen seien überhaupt noch nicht abzuschätzen, sagt er.

"Mir fehlen Simulationsrechnungen, mit denen wir sehen könnten, was in den einzelnen Praxen passiert, wer zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern der Reform zählen wird." Brautmeier hält eine Verschiebung des Projekts für sinnvoll.

"Man muss sich Zeit nehmen, um die Auswirkungen genau berechnen zu können." Statt dessen plädiert er dafür, den Facharzt-EBM schneller in Angriff zu nehmen. "Es ist dringend notwendig, die Strukturpauschale für die grundversorgenden Fachärzte zu implementieren."

KVWL-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden sieht dagegen dringenden Handlungsbedarf bei den Hausärzten. Zum einen müsse die Anlage 5 des Bundesmantelvertrags neu gefasst werden, in der die Aufgaben und das Tätigkeitsfeld der Hausärzte beschrieben werden.

Einheitliche Stimme für den Wahlkampf gesucht

"Die Beschreibung im aktuellen Bundesmantelvertrag ist 13 Jahre alt und mit Sicherheit nicht mehr zeitgemäß", sagt Dryden. Sie trage weder den Veränderungen in der Weiterbildung Allgemeinmedizin noch in der Bevölkerung Rechnung.

Wenn die notwendigen Änderungen jetzt nicht auf den Weg gebracht werden, könnte durch die Bundestagswahl erst einmal eine längere Zwangspause entstehen, fürchtet er. "Die Anpassung der hausärztlichen Vergütungssituation wäre dann vielleicht erst Ende 2014 möglich mit Wirkung ab 2015." Das sei zu spät.

Bei den Fachärzten sieht Dryden zwar ähnlichen Zeitdruck. Die zeitnahe Überarbeitung des EBM für alle Fachgruppen würde nach seiner Einschätzung aber die Kapazitäten sprengen.

Sowohl Dryden als auch Brautmeier halten die geplante "Währungsreform", also die kostenneutrale Anhebung des Punktwerts auf 5,11 Cent bei gleichzeitiger Absenkung der Punktzahlen, für schwer vermittelbar. Vielen niedergelassenen Ärzten werde das Projekt als reine Kosmetik erscheinen, erwarten sie.

Darüber hinaus hat der Arbeitskreis der KVen sich auf ein gemeinsames Positionspapier verständigt, um in den kommenden Monaten mit einer möglichst einheitlichen Stimme aufzutreten. Das Papier dient als Basis für die gesundheitspolitischen Diskussionen im allmählich heiß laufenden Bundestagswahlkampf.

Die größte Herausforderung war dabei nach Informationen der "Ärzte Zeitung", die Positionen von Befürwortern und Gegnern eines Verdrängungswettbewerbs zwischen Kollektiv- und Selektivvertrag zu harmonisieren. Das Papier soll in der KBV-VV verabschiedet werden.

Mitarbeit: sun

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Kommentare
Dr. Christoph Schay 02.03.201319:59 Uhr

Finger weg!

Eine EBM Reform liebe KVèn wo zu?. Es gibt kein mehr an Honorar. In der Auseinandersetzung mit dem Spitzenverband der GKV macht eure Hausaufgaben und setzt euch dafür ein, das mehr monetäre Mittel in die ambulante Versorgung fließen. Macht endlich gegenüber den diversen Gesundheitspolitikern deutlich, dass mit dem jetzigen Beitragssatz eine Vollversorgung nicht zu leisten ist. Der Spardruck ist dem wirtschaftlichen Denken und nicht der medizinischen Versorgung der Bevölkerung geschuldet und ist mehr als ermüdend. Ach ja, die kostenneutrale Anhebung des Punktwerts auf 5,11 Cent bei gleichzeitiger Absenkung der Punktzahlen ist wirklich nicht zu vermitteln und es ist vollkommen unnötig dieses wichtige Argument zu opfern. Wer erinnert sich in drei Monaten denn noch an das Versprechen der gesetzlichen Krankenkassen den jetzigen Punktwert mit 5,11 Cent zuvergüten?. Selbst ohne prophetische Fähigkeiten höre ich schon die GKV Spitzen, die dann behaupten werden, das sie die ambulante Versorgung mit dem vereinbarten Betrag honorieren. Also Finger weg und in Ruhe die Positionen klären. Übereifrigen Aktionismus der KBV habe ich in den letzten 10 Jahren zur genüge erlebt und nicht einmal zum Wohle der Ärzteschaft.

Dr. Thomas Georg Schätzler 01.03.201310:58 Uhr

Mal ganz unter uns ...

Am 1.3.2013 eine ebenso grundlegende wie grottenschlecht vorbereitete EBM-Reform in einer KBV-VV beschließen lassen zu wollen, die dann im gleichen Jahr, ganze vier Monate später, zum 1.7.2013, in Kraft treten soll, lässt selbst ungelernte Augenärzte als Parteivorsitzende erbleichen.

Wer Facharzt-lastig die Reform des Hausarzt-EBM und g l e i c h z e i t i g die Einführung einer fachärztlichen Grundpauschale forciert, neigt dazu, mit diesem Manöver das beliebte "rechte Tasche - linke Tasche" zu spielen. Insbesondere, wenn gleichzeitig die desaströse Anpassung des Orientierungspunktwertes mit +0,9% den Inflationsausgleich, die allgemeine Kostensteigerung bzw. Morbiditäts- und Demografiefaktoren realisieren sollte.

Es ist und bleibt ein EBM-Reformtheater mit einer Schar von Laienschauspielern, die im Shakespeare''schen Sommernachtstraum dilettieren: Oberon der Elfenkönig, alias Dr. med. Andreas Köhler, befiehlt seinem Hofnarren Puck alles, was bisher an Einheitlichen Bewertungsmaßstäben falsch eingestielt wurde, wegen Fehlerhaftigkeit wieder rückgängig zu machen. Wogegen die von der Vertragsärzteschaft geleistete, Krankheits-abbildende Kodiertiefe nach ICD-10-GM, der daraus folgende Morbiditäts-orientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und DMP- bzw. integrierte Versorgungs(IV)-Boni weiterhin zu 90 Prozent an GKV-Kassen und Gesundheitfonds mit ihrem Überschuss von derzeit mindestens 24 Milliarden Euro und n i c h t an die tatsächlichen Leistungserbringer zurückfließen sollen.

Zum "Gemischten KBV-Chor - Ein EBM-Sommernachtstraum" bei Springer Medizin online
http://www.springermedizin.de/ein-ebm-sommernachtstraum/4020970.html

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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