Die Gehälter der KV-Chefs

Das Gehaltsplus von KBV-Chef Köhler hat die Frage auf die Tagesordnung gebracht: Sind die Gehälter wirklich Sache der Selbstverwaltung? Jetzt soll Rechtsklarheit her. Derweil wurden die Verdienste aller KV-Chefs veröffentlicht.

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Eine Menge Geld: Wieviel darf es wirklich sein?

Eine Menge Geld: Wieviel darf es wirklich sein?

© Joachim Wendler / fotolia.com

BERLIN (sun). Eine Entscheidung zu den Vorstandsgehältern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verzögert sich. Die KBV will in dieser Frage mit einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten Klarheit schaffen.

"Daher haben wir das Ministerium jetzt um eine Fristverlängerung gebeten", sagte der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, der "Ärzte Zeitung".

Ursprünglich hatte das Gesundheitsministerium eine Frist zum 9. März gesetzt, die Vorstandsgehälter "an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit" auszurichten.

Jetzt hat die KBV offenbar bis zum 23. März Zeit. Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit, diese Fristverlängerung zu genehmigen.

Das Gehalt von KBV-Chef Andreas Köhler wurde im vergangenen Jahr um 90.000 auf 350.000 Euro erhöht, das seines damaligen Vize Carl-Heinz Müller um 40.000 auf 300.000 Euro im Jahr.

Die Zuwächse von 35 und 15 Prozent hatten unter einigen VV-Delegierten für Unmut gesorgt.

Anfang des Jahres hatte sich Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in die Diskussion eingeschaltet und eine Vergütung verlangt, die sich an den Gehältern der Vorstandsvorsitzenden großer Kassen oder ihrer Verbände orientiert.

Ärger mit dem Staatsanwalt in Berlin

Aus Sicht der KBV ist allerdings es Sache der Selbstverwaltung, die Höhe der Vorstandsgehälter festzulegen.

KBV-Chef Köhler verdient mit seinem Jahresverdienst von 350.000 Euro im Jahr wesentlich mehr als die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Gehälter aller Vorstände müssen einmal im Jahr veröffentlicht werden.

Einige KV-Vorstände verdienen demnach mehr als im Vorjahr. Darunter zum Beispiel die Vorstände der KV Hamburg.

Sie erhielten im vergangenen Jahr 240.000 Euro (2010: 192.000 und 186.000 Euro). In Sachsen stiegen die Gehälter von 195.000 Euro im Jahr 2010 auf 240.000 Euro (2011).

Dienstwagen, Fahrkosten und Leistungen für die Altersvorsorge oder die Erlaubnis, weiter in der Praxis zu arbeiten, sind nicht darin eingerechnet.

Um die Gehälter der KV Berlin gab es in den vergangenen Wochen viel Unmut. Gegen die drei Vorstände ermittelt nun der Staatsanwalt wegen Verdachts auf Untreue.

Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit den Zahlungen von 183.000 Euro an jedes Vorstandsmitglied. Dabei ist das Übergangsgeld, das bei Ausscheiden ausgezahlt werden soll, in eine Prämie umgewandelt worden.

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Kommentare
Olaf Grenzer 02.03.201219:12 Uhr

Nur peinlich

Vergütungszuwächse von mehr als 10%, in Zeiten, wo andere um 3-5 % kämpfen müssen, das ist einfach nur peinlich und beschämend für Ärzte.
Mit zweckmässig und wirtschaftlich (SGB) hat das nichts mehr zu tun. Nur die Patientenversorgung muss sich daran orientieren, aber was hat schon die KBV mit Patientenversorgung zu tun?

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