Satzungsänderung
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein macht Weg für größeren Vorstand frei
Die KVNo-Vertreterversammlung hat einer Satzungsänderung zugestimmt, durch die der Vorstand zur nächsten Amtsperiode auf drei Personen erweitert wird und danach mindestens eine Frau enthalten muss.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat formal den Weg für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene paritätische Besetzung des künftigen Vorstands freigemacht.
Die Vertreterversammlung hat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit einer Satzungsänderung zugestimmt, durch die der KVNo-Vorstand zur kommenden, planmäßig im Jahr 2029 beginnenden Amtsperiode von zwei auf drei Personen erweitert wird. Danach müssen mindestens eine Frau und mindestens ein Mann in dem Gremium vertreten sein.
Hausärztliche Versorgung
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Unter der Ampel-Koalition waren die ärztlichen Körperschaften wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und auch die regionalen KVen verpflichtet worden, ihre Vorstände paritätisch zu besetzen.
Mindestens eine Frau und mindestens ein Mann
Demnach müssen mehrköpfige Vorstände mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt werden. Die Regelung war seinerzeit Bestandteil des Änderungsantrags zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz. Mit dem Fairer Kassenwettbewerb-Gesetz waren entsprechende Veränderungen zuvor auch für den GKV-Spitzenverband sowie für mehrköpfige Krankenkassenvorstände veranlasst worden.
Den aktuellen, bis Ende 2028 amtierenden KVNo-Vorstand bilden der Vorsitzende Dr. Frank Bergmann und sein Vize Dr. Carsten König.
Stempel statt Unterschrift
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Ende 2022 hatte die Vertreterversammlung das seit 2017 agierende Duo für die ab Anfang 2023 laufende sechsjährige Amtsperiode wiedergewählt und sich dabei gegen eine Frau im Vorstand entschieden: König war damals von der Hausärztin Elke Cremer herausgefordert worden, konnte sich gegen die Kandidatin des Hausärzteverbands Nordrhein jedoch deutlich durchsetzen. (bel)